x. Stadkvoigkey in und um Wunsiorf.- Hanno-
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ver, den 18ten März 1790.
Dur zh dieses Publicandum wird zur Nachricht und
Nachachtung öffeatlich bekannt gemacht, daß es den Umständen gemäß befunden worden,'die Wahrnehmung der sämmtlichen Hoheits? und Domanialgerechtsame in und um Wunstorf, insbesondere auch die Criminatjuriss diction daselbst, dem Amte Neustadt am Rübenberge abzunehmen, und dem Amte Blumenau beyzulegen, die Civiljurisdiction über die in der Stadt Wunstorf vergleiteten Schubjuden aber, dem dasigen jedesmaligen Stadtvoigte besonders aufzutragen.;
146. Avertissement, den Curs der herzogl. Braun- - schweigischen beschiten 3 Stüe vom Jahre 1790. betreffend. Hannover, den 20sten März 1790. Mittelst desselben wird den obigen, nach angestellter ordnungsmäßiger Probe, dem Leipziger Fuß gemäß aus!
' geprägt befundenen 5, Stücken der volle Curs, nach ges
dachtem Fuß, in den hiestzen Landen vorerst und bis zu änderweiter Verfägung gestattet.
147-; Erneuerte Verordnung, wegen des den Unter- thanen. vorgesire>t werdenden Brod- und Saatkorns und dessen gesicherten Wiederbe- zahlung.„Hannover den 6sten April 1790.
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Hie.


