Jahrgang 
2 (1791)
Seite
216
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cant darin mit seinem vollen Namen genannt, sondern auch dessen Geburtsort, und nebst dem Negimente auch die Compagnie, unter welcher er dienet, ausdrücklich angeführet, und zu Vermeidung vergeblicher Kosten und Aufenthalts, sofort bey der Cautionsbestellung den sämmtlichen Erfordernissen ein Genüge geleistet werde.

139.

Regiminal- Ausschreiben, den Curs der im Jahr 1789. ausgeprägten fürstl. hessischen Thaler und halben Thalerstüe betreffend. Hannover den gten Jan. 1790.

Mittel|t desselben wird bekannt gemacht, daß, nach angestelltey Probe, obige Thaler und halbe Thalerstücke um 4x bis 5 Procent geringer ausgebracht sind, als die Münzen nach dem Conventions? oder Zwanzig Gulden? Fuß; und daß diese Münze in demi vorerst im Handel und Wandel verstatteten Curs,' der Thaler nicht höher als zu 34 mgr., die haven Thalerstüke aber nicht höher, als zu 17 Mgr. Conventionsmünze ausgegehen und angenommen werden können,

140. kandesherrliche Notification, wegen der zu Ade-

lepsen angelegten Linnenlegge. Hannover den

I3ten Jan. 1790.

Hiedurch ist vorerst und bis zu anderweiter Verfügung, vom Anfange dieses Jahres an, die Anlegung einer besondern Legge daselbst,? zur Bequemlichkeitder von

Münz