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gottseelige Esther genannt; Tochter des Grafen Ulrich von Regenstein. Unter Friederichs Regierung ist die Evangelisch/Lutherische Religion in der Grafschaft Diep" Holz, im Jahr 1528. eingeführet worden. Und dies auf Veranlassung seiner frommen Gemahlin. Patros kulus Römeling, ein Franziskaner Mönch, mußte die Religionsverbesserung auch in der Grasschaft Diep- Holz in Aufnahme bringen, auf Begehren des Grafen; welches denn auc Troß dem heftigen Widerstande der damaligen Domherren in Drebber*) glüklich dar<ge; sett ward. Er starb an dim sogenannten Englischen Schweiß, im Jahr 1529. zu Essen, wo er auch begra! ben liegt. Ihm folgte XYI. Rudolphus IV.**), welcher im Jahr 1539. zur Regierung gelangte, als einziger Sohn und Erbe Sriederichs 1. Weil er aber damahls no< minderjäh» fig war, so mußte er eine Zeitlang unter der Vormund: schaft seines Oheims Johann stehen. Er war vermählt mit Margaretha***), Tochter des Srafen Jodokus von Hoya, mit welcher er einen Sohn und eine Tochter zeugete 3 /wovon aber die leßtere unverheyrathet gestorben Et.; ne. *) S. Ch. B. L.A. 3r Jahrg. 28 St. S. 253. '**) Aus einer Urkunde von 1550. ,Wy Rudolxh, '„Grave vnnd Eddelher tho Deiphollt.“=- Aus einer andern von 1558.„Wy Rudolph, Grave tho GEE vnnd Brunkhorst, Her tho Borkeiho*“ ***)- In einer Urkunde von 1567. lese ich:„Wir „Margoretha, gebornne zur Hoya vnnd Brock: „hausen, Gravinno zu Diephollß und Brun?öo:j, „/Frouw zu Byorkelo vnud Wittwe.“


