Jahrgang 
1 (1791)
Seite
47
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"SPA 47 ben, bis an die Copyeler- Schleuse und hernach Spieckä bis an die Spieker» Schleuse zum Sechsten theil; An diesem Ohrre'sind bey der Einteichung die Teiche nicht gar zu nahe an die See Kante geleget, dahero haben WW? Sie nicht allein statliches Vorland und sehr gute Teiche, sondern findet sich hier auch ein herrlicher Anwachs, so daß es woll für die Mübe lohnet zu überlegen, wem die; ser Anwachs zu statten kommen solle, dem Publico, odey denjenigen, deren Länderey und Teiche daran schießen, und wie derselbe am besten zu nußen seyn möchte? Wag von"dem ersten Membro der Frage die Gemeine Rechte statuiven, will ich hier nicht anführen, zumahlen niche unbillig gezweiffelt'werden könte, ob selbiges in diesem casu, und da man cum Principe zu thun hat, allerdings applicabel wäre, sondern nur allein dieses sagen, daß die Landes'Obrigkeit von dem Neuen-Lande, ehe und bes- - vor es eingeteichet worden, einigen Gezzuß gehabt, wie deutlich aus dem Allegirten Recesl de Ao. 1619. zu ers sehen, hat nun damahls die Landes Obrigkeit von dem Anwachs Genoß gehabt, so seheich keine relevante Uhr sache, warumb es nicht anilßo auch geschehen, und wenigs sens von denen, so derselben'mit gyten Profit-gebraus hen, etwas, es sey an Gelde oder an Korn, dafür an die Cammer.wichtet werden folte,- denn da eadem ra tio ist, da muß auch idem Jus seyn, wie denn auch hin gegen allerdings billig, daß denen, deren Landt außg teichet wird, die Vnera so auf solchem Lande gehasstet, remittiret und erlaßen werden, sothanen Anwachs aber im Teichbande zu faßen, selbiges will woll für der Hand nich,