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») Es soll und will der Seifenfabrikant Lütkens zu Buxtehude den Einwohnern der Herzogthümer Bre men und Verden, welche über sechs Meilen von Buxtes hude entfernt sind, die Tonne grüner Seife um 16 ßl. wohlfeiler, als sie an andere näher wohnende von dar Fabrik verkauft wird, und zwar in unveränderter Güte überlassen, auch fernerhin wie vormals geschehen ist, die von Stade aus bestellte grüne Seife, ohne für Fracht etwas zu verlangen, frey daselbst abliefern,
GT. Verordnung wegen der im Fürstentum füneburg zu gebrauchenden Gehülfssteuren. Chelten- ham den 4ten Aug. 47883:
Der Eingang hievon besagt, daß ob zwär das Schars und Steuer» Aerarium des Fürstenthums Lüneburg durch die seit einiger Zeit ihnen zugeflossene Untersiüßung, in die Umstände gebracht worden, mit geringeren extras Gtdinairen Beyträgen, als vorhin, bestehen zu können, dennoch verschiedener Ursachen wegen, und besonders in Betracht der stärken Abgänge, welche mehrere alte Ins traden erlitten haben, erwehnte Cassen fernerer Beyx hülfen zur Erhaltung des Landes: Credits, und künftiger Erleichterung der Unterthanen, ohnumgänglich benöthis get bleiben,
Als nun bey der Gelegenheit zusleich auch voraes kommen, daß durc die Fol32 der Zeit, mit einigen biss hev üblich gewesenen Gehülfs- Abgaben sich verschiedene
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