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ihnen sonst gewöhnliche Accisestäte ihres Districts, sondern über eine andere, in solchen Falle eigentlich als fremde an- zusehende Accisestäte einbringen, oder auch um den Handel zu erleichtern, den die Grenzpächter selbst mit dergleichen fremden Getränke führen.
Weil aber solche Accise! Behandlungen, der Accises und Policey- Ordnung, worauf die Pächter verwiesen sind, entgegen stehen, auch die heilsame Absicht vereiteln, daß durch die doppelte Accise welche auf die fremden Getränke gelegt ist, deren Gebrauch erschwert; und die Consumtion der einländischen Getränke befördert werden sollen, ausser dem ferner noch durch dergleichen Behandlung andern Grenz! pächtern, ein Theil ihrer rechtmäßigen Einnahme von Ac cise entzogen wird, welche sie sonst zu geniessen gehabt hät! ten, und dieser Ursache wegen die Herrschaftliche Accise-Casse an dem Einkommen, welche sie nach dem eigentlichen Er- trage von solchen anderen Grenzpächtern zu erwarten' ge: habt, verlieren würde: so ist hiergegen folgendes verfügt.
; 1) Sollen alle Behandlungen der Accise von ausläns dischen Getränken, entweder durch Contracte mit einzelnen Accisanten, oder in einzelnen Fällen durch ausdrückliche oder versteckte Erlasse eines Theils der verordneten Aceise von den einführenden oder von dem Accisepächter dem Accisan: ten verkaufenden fremden Getränken, mit jeder andern Art, sie mag Namen haben wie sie will, in Zukunft gänzlich unterbleiben, und muß in jeden Falle ohne Ausnahme das in den Verordnungen vorgeschriebene Quantum der Necise von fremden Getränken, lpecialiter eingefordert und erho- ben werden.
2, Aus


