Jahrgang 
Erster Band: Erster Band 1787
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der Rindviehſeuche zu verrichten 26, xx

Impffäden vor Froſt bewahret ſind. Noch iſt zu merken, daß der Impfeiter niemals kurz, nachdem das Vieh geſofs fen hat,' ſondern jedesmal vor dem Saufen müſſe aufge nommen werden. Auch muß. derſelbe in dem Zeitpunkt aufgenommen werden, wetn das Vieh noch rothe Augen hat, und nicht mehr alsdann, wenn die Krankheit vorbey und kein Fieber mehr zugegen iſt; denn, es findet ſich Vieh, bey welchem ſich öfters länger als acht Tage nach völlig Überſtandener Krankheit, zu Zeiten noch Eiter in der Nas ſe vorfindet, der aber. nunmehr zum Anſtecken nicht zus verläſſig iſt. Mau muß aber von verſchiedenem Vieh auf dieſe Weiſe Impfeiter aufnehmen, und nachgehends N<ht haben, welches von demſelben mit den geringſten Zufällen die Krankheit überſtehet, denn nur von demjenigen Impf» eiter, der von einem Stü> Vieh'der letztern Art aufge: nommen worden,wird eingeimpft, und dex übrige hin? weggelegt. Ein ſolcher aufgenommener gutartiger Impf: eiter iſt am beſten zu gebrauchen, wenn ex drey Tage alt geworden iſt, Bey kühler Witterung behält derſelbe noch den achten Tag nachher-ſeine anſteende Kraft, und unter gewiſſen Umſtänden, kann derſelbe, nag meiner Erfahrung, noch anſte>end ſeyn, wenn er drey Wochen alt geworden iſt 3 allein dieſes wird nur- uner vielerley verſchiedenen Umſtänden erfolgen, die, hier alle zu bes merken, nicht ohne zu große Weitläuftigkeit geſchehen

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