Jahrgang 
Dritter Band: 1794
Seite
35
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IL. Ueber die Ställfutterung. 35

Drittens: es darf der Klee niht naß oder bethauet eingeholt, auch niht durc< das Lie- gen auf einem Haufen, erhißzet ſeyn.

Viertens: Ihr dürft, das Vieh nicht gleich auf das grüne Futter ſaufen laſſen, ſondern ihm entweder vor jeder Futterung oen Waſſerei? "mer reihen, oder es in der Zwiſchenzeit tränken. Es ſäuft aber bey grüner Futterung überhaupt weniger,

Wenn Ihr eine von'dieſen Regeln verſäumt, ſo kann das Vieh einen gefährlichen Zufall kri- genz: es ſchwillt nemlich unter beſtändigem Keus- <hen; bis: zum Berſtenauf, und crepirt plöße lich, wenn. nicht bald die rechten Gegenmittel ges brau<ht werden.

Die fünfte Regel iſt, daß Ihr das Vieh, wie ſchon vorhin geſagt, reinlich und luftig im Ställe haltet.

25. Wann und wie ſtark gebe ich ihm denn das Futter? .. Ihr futtert täglih dreymahl; des Morgens ganz früh, des Mittags, und des Abends.

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