Druckschrift 
Die landwirthschaftliche Buchführung : basirt auf alles umfassende Register oder Tagebücher aus einem noch ungedruckten größeren Werke über das Privat- und Staats-Rechnungs-Wesen, letzteres mit besonderer Hinsicht auf das im österreichischen Kaiserstaate eingeführte Staats-Casse- und Rechnungs-Verfahren ; im Lichte unserer Zeit / dargest. von Franz Skarpil
Entstehung
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Eigenthümers-Conto.

Sein Debet enthält alles, von der Wirthſchaft im Baren, ſo wie in Naturalien, an Arbeit und Dienſten Empfangene, ſein Credit dagegen jeden der Wirthſchaft geleiſteten Gegendienſt oder Vorſchuß.

Dasſelbe ſchließt ſich mit dem ſchließlichen Vermögenſtands⸗Conto ab, u. z. wenn der Eigenthümer der Wirthſchaft mehr geleiſtet, als er von derſelben empfangen hat, ſo wird dieß Conto(ſchließliche Vermö⸗ genſtands⸗-Conto) für den Mehrbetrag den Saldo-Unterſchied ereditirt, das Gegen⸗Conto(Eigen⸗ thümers⸗Conto) dagegen debitirt, weil der größere Vorſchuß von Seite des Eigenthümers für die Wirth⸗ ſchaft als Schuld ausfällt. Im entgegengeſetzten Falle wird umgekehrt verfahren, da dann die Wirthſchaft den größeren Vorſchuß an ihn als Forderung ſtellt, ſohin gleich den vorhandenen Beſtänden als Activum ausweiſen muß.

Ertrags-Conto.

Daſſelbe, als ganz einerlei mit dem kaufmänniſchen Gewinn⸗ und Verluſt⸗Conto, nimmt in ſeinem Debet alle bei den verſchiedenen Wirthſchaftszweigen erlittenen Verluſte Einbuſſen, im Cre⸗ dit dagegen die aus dem Betriebe hervorgegangenen Erträgniſſe derſelben auf. Combinando der beiderſeits gezogenen Summen erhält man den ganzjährigen Brutto⸗Wirthſchafts⸗Ertrag, welcher zur Saldirung des Ertrags⸗Conto vom anfänglichen Vermögenſtands⸗Conto anher zu übertragen iſt, in welchem nebſt den Zinſen vom Grund- und Inventarial-⸗Capital auch die Zinſen vom Betriebs⸗Capital nebſt einem billigen Ge⸗ winn, den man den Gewerbs-Proofit nennt, enthalten ſind.

Um den reinen Ertrag, welcher demgemäß in dem Überſchuſſe der Gewerbszinſen über die ganz ge⸗ wöhnlichen Zinſen(die man ſonſt von ſeinen baren Fonds ohne alle Bemühung und Anſtrengung haben kann) beſteht, auszumitteln, hat man bei dieſer Art zu verbuchen folgendes Mittel an der Hand:

Man ſummirt nämlich, ehe es noch zur Ausweiſung des Ertrages, Gewinnes oder Verluſtes auf den einzelnen Conten kommt, nachdem jedoch die mit Schluß des Jahres verbliebenen Beſtände ſchon an das ſchließliche Vermögenſtands-Conto und von dieſem die etwaigen Schulden an das Eigenthümers⸗Conto über⸗ tragen worden ſind, ſämmtliche Conten, welche auf den Ertrag eingewirkt haben, und bei denen eine Grund⸗ oder Inventar⸗Werths⸗Verzinſung, oder beides zugleich Statt findet, ab, und notirt ſich die Empfangs- und Ausgabs- oder Credits- und Debets-Summen, excluſive der Zinſen aus den hier gedachten Capital⸗ Wer⸗ then für ſich, zieht dann von beiden die Hauptſumme, und vergleicht die der Ausgabe oder des Debets, be⸗ ſtehend in baren Beſtreitungen, in Material- und Natural-Ausgaben, in den verſchiedenen Dienſt⸗ und Ar⸗ beits-Leiſtungen ꝛc. mit jener der Einnahme; der Unterſchied gibt dann den ganzjährigen Brutto⸗Wirth⸗ ſchafts⸗-Ertrag zum Reſultate, welcher ſich gleichfalls auf der Debet-Seite des ganz abgeſchloſſenen Ertrags⸗ Conto per Saldo im Ganzen ergeben muß, wenn kein Fehler im Verbuchen Statt gefunden hat.

Werden nun hievon die Zinſen des Grund- und Inventarial-Capitals abgezogen, ſo erhält man den ganzjährigen Wirthſchafts⸗Betriebs⸗Ertrag, und ſo bald nun von den ſolcher Geſtalt ausgemittelten Betriebs