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Die landwirthschaftliche Buchführung : basirt auf alles umfassende Register oder Tagebücher aus einem noch ungedruckten größeren Werke über das Privat- und Staats-Rechnungs-Wesen, letzteres mit besonderer Hinsicht auf das im österreichischen Kaiserstaate eingeführte Staats-Casse- und Rechnungs-Verfahren ; im Lichte unserer Zeit / dargest. von Franz Skarpil
Entstehung
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Das Scheunen⸗Conto ſoll, wo es thunlich iſt, keinen Saldo haben, weil das Getreide nach ſeinem, durch den Ausdruſch beſtimmt ausgemittelten Werth incluſive des Strohs, den betreffenden Feldern zu über tragen iſt. Es iſt daher, um damit die Feldſchlags⸗Conten die ganze Production nachweiſen, das Dreſchermaß gleich vom Felde weg in Ausgabe zu bringen.

Das Schüttboden-Conto,

ſo wie die ſonſtigen Vorraths⸗Rauhfutter⸗ ꝛc. Conten übernehmen von den Urſprungsorten, von den Feld- und Wieſenbau-Conten das Geerntete um ausgemittelte Preiſe, das Angekaufte um die jeweiligen Kaufspreiſe, tragen alle Auslagen der Aufbewahrung, Umſtechung ꝛc., der Marktfuhren⸗ u. dgl. Auslagen und geben dagegen wieder an die verſchiedenen Zweige, als: an die Vieh-Conten, an Haushaltungs⸗Conto, zum Wiederanbau ꝛc., um ausgemittelte, an Fremde aber um die jeweilig behandelten oder Marktpreiſe ab.

Sie ſchließen ſich, was die verbleibenden Vorräthe am Jahresſchluſſe betrifft, mit dem ſchließlichen Vermögenſtands-Conto und in Anſehung des beim Verkaufe und der ſonſtigen Verwendung Statt gefunde⸗ nen Gewinnes oder Verluſtes mit dem Ertrags-Conto ab.

Haushaltungs-Conto.

Daſſelbe übernimmt vom anfänglichen Vermögenſtands-Conto den Werth der Geräthe und vom In⸗ ventarial-Capitals-Zinſen-Conto zu ſeiner Belaſtung 5%¾ von dieſem Werthe. Weiters fallen demſelben alle baren Auslagen für die Haushaltung, als: für Holz, Licht, Betten, für Anſchaffung neuer und für die Reparatur der alten Geräthe, für verſchiedene andere Bedürfniſſe, wie nicht minder der Lohn der für die Haushaltung gehaltenen Dienſtboten und was ſie ſonſt erhalten, alle von den Vorraths⸗Conten erhaltenen Victualien wie nicht minder die von der Milchwirthſchaft erhaltenen Producte, als: Milch, Rahm, Butter, Käſe, endlich die im Haushalt geſchlachteten Kühe, Kälber, Schweine ꝛc. zur Laſt.

Von ſeiner Credit⸗Seite aus erfolgt nun die Anrepartirung der Koſten für die ſämmtlichen für die Wirthſchaft gehaltenen Dienſtleute, den ſie betreffenden Zweigen zur Laſt, und wenn zum Theil in Lohn ge⸗ ſtandene Taglöhner mit verköſtet worden wären, ſo muß auch der ſie treffende Antheil den betreffenden Feld⸗ ſchlägen und ſonſtigen Wirthſchaftszweigen zur Laſt angerechnet werden.

der Zeit, die ſie in ihm verweilen, die Hälfte bis zwei Drittel, Erdäpfel ſogar drei Viertel ihres trockenen Gewichtes an Humus entziehen.

Die neueſten Erfahrungen dießfalls, ſo wie was überhaupt die Statik des Landbaues, d. i. den Zuſtand des Gleichge⸗ wichts zwiſchen Dünger⸗Conſumtion und Production betriff, findet man in der, von der dritten Verſammlung deutſcher Land⸗ und Forſtwirthe zu Potsdam(1839) gekrönten Preisſchrift des Herrn Profeſſors der Land- und Forſtwirthſchaft am Johanneum zu Grätz, Dr. F.. Hlubek, Prag 1841, Calve'ſche Buchhandlung, wodurch Wiſſenſchaft und Praris gleich⸗ ſehr bereichert iſt, welche Abhandlung mir jedoch leider zu ſpät in die Hände gekommen iſt.