79 dann für jede Fruchtart eigene Natural⸗ und Geldbetrags⸗Colonnen zieht) aller Ertrag einſtweilen nach Mandeln, bis daß das Reſultat durch den Ausdruſch genau erhoben iſt, ohne Ausſetzung der Metzenzahl und des Geldwer⸗ thes übertragen. Bei Wurzelgewächſen und Blattfrüchten, als: Erdäpfeln, Rüben, Kraut ꝛc. iſt der Ertrag eben ſo nach Metzen oder Zentnern den Wurzelgewächs⸗ und Grünfutter⸗Vorraths⸗Conten zu überlaſſen. Alles dem Viehe vom Felde weg verabreichte Grünfutter wird gleich von hieraus demſelben unmittelbar im Verhältniß der Nahrungsfähigkeit zu Heu oder Getreide*) zur Laſt geſchrieben. Klee⸗ und Stoppelweiden müſſen dem Felde creditirt, dem Viehe aber debitirt werden. Alle im Laufe des Jahres für das künftige Jahr auf irgend einem Pro⸗ ductions⸗Conto beſtrittenen Vorauslagen an Hand⸗ und Geſpann⸗Arbeit, Dünger ꝛc.: müſſen im Credit deſ⸗ ſelben Conto auf das künftige Jahres⸗ oder reſpective ſchließliche Vermögenſtands⸗Conto übertragen werden. Ein Gleiches hat mit der im Felde, von dem ihm debitirten Dünger zurückbleibenden Bodenkraft zu geſchehen.
Wie hat aber die Schätzung des Düngers und der Bodenkraft zu erfolgen?
Die ſicherſte Art und Weiſe in erſter Hinſicht iſt, nach Rud. André**) ihn auf ein Stück Land zu brin⸗ gen, was mit einem andern nicht gedüngten und auf gleiche Weiſe bearbeiteten, übrigens von gleicher Güte iſt, wo dann der größere Ertrag über Abſchlag der verurſachten größeren Betriebskoſten, wie z. B. des größeren Dreſchermaßes auf Rechnung des Düngers entfiele. Aber ſelbſt hierbei wird die Fruchtfolge auf den größeren oder kleineren Nutzen des Düngers Einfluß nehmen; indeſſen kann dieſer veränderte Ertrag zu Gunſten oder La⸗ ſten der Fruchtfolge bleiben, und dieſe Schätzung des Düngers genügen. Mehrfältig angeſtellte Verſuche haben dießfalls zum Reſultate ergeben, daß eine Fuhr gut abgelegener Rindviehdünger à 10 Zentner einem Nieder⸗ öſterreichiſchen Metzen und 8 Maßl Rocken erzeugten, wovon aber erſt, um den wahren Werth deſſelben zu er⸗ mitteln, die Koſten der Zug⸗ und Handarbeiten beim Verführen deſſelben auf den Acker, mit circa 2 Maßl Korn in Abſchlag kommen müſſen, ſo zwar, daß ungefähr 14 Metzen verbleibt. Des Riſico wegen, da die Wir⸗ kung des Düngers durch ungünſtige Witterung in ihrer Außerung auf die Vegetation ſehr geſchwächt wer— den, und man alſo nicht mit Gewißheit in voraus auf eine, mit der Stärke der Düngung im Verhältniß ſtehende Ernte Rechnung machen kann, hat man den Werth einer Düngfuhr von 10 Zentner 1 Metzen Korn gleichgeſetzt.
Um dießfalls bei der Abſchätzung des vorräthigen Dünger⸗Quantums ziemlich ſicher zu gehen, braucht man nur bei Stallfütterungskühen das conſumirte Futter und Stroh auf Heu zu reduciren und das Gewicht deſſelben ſo wie jenes vom Streuſtroh mit 2 ¾½ zu multipliciren. Die Summe gibt dann mit ziemlicher Ge⸗ wißheit das Gewicht des daraus erzeugten Düngers; und ſchlägt man die bereits aufs Feld geführten Fuder, nach ihrem Durchſchnittsgewichte in Summa hievon ab, ſo erhält man das Gewicht des noch auf der Dung, grube befindlichen Vorraths. Um einen Beweis für die Richtigkeit dieſer Annahme zu haben, brauche ich nur darauf hinzuweiſen, daß nach der gemachten Erfahrung eine Stallkuh bei täglichen 18½ Pf. dem Wieſenheu gleichen Futter und jährlich 2¼ Schock Streuſtroh à 8 Zentner über 19 Fuhren Dünger zu 10 Zentner lieferte.
*) Siehe hierüber die Darſtellung der vorzüglichſten landwirthſchaftlichen Verhältniſſe von Rudolph André, 4te von Auguſtin Rieger verbeſſerte Auflage. Prag 1840 pag. 35, Thaers, Burgers, Schwerz's, Blocks und andere ökono⸗ miſche Schriften.
**) Siehe deſſen landwirthſchaftlichen Verhältniſſe.


