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Die landwirthschaftliche Buchführung : basirt auf alles umfassende Register oder Tagebücher aus einem noch ungedruckten größeren Werke über das Privat- und Staats-Rechnungs-Wesen, letzteres mit besonderer Hinsicht auf das im österreichischen Kaiserstaate eingeführte Staats-Casse- und Rechnungs-Verfahren ; im Lichte unserer Zeit / dargest. von Franz Skarpil
Entstehung
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78 Die Berechnung der geſchehenen Arbeit zeigt genau, ob das Geſpann ſeine Schuldigkeit gethan habe oder nicht. Man rechnet im Jahr gewoͤhnlich 300 Arbeitstage, aber nur ſelten dürfte man auf dieſe Anzahl kommen; wo Nebenfuhren als beſonderer Verdienſt verrichtet werden können, iſt das freilich anders.

Dieſes Conto ſchließt ſich in Anſehung des mit Schluß des Jahres verbleibendeu Werthes der Pferde, der Geräthe und des Geſchirrs mit der Schluß⸗Bilanz, in Anſehung des dann noch verbleibenden Unter⸗ ſchiedes aber mit dem Ertrags⸗Conto ab.

In Anſehung der Schätzung der Pferde muß hier noch bemerkt werden, daß man bei älteren gewöhnlich 10% auf Abnützung und für Riſico jährlich annimmt, was bei jungen Pferden, die gegentheilig eine Werths⸗ zunahme erleiden, nicht der Fall iſt.

Milchvieh-Conto.

Dasſelbe wird, was ſein Debet oder die Koſten-Anrechnung betrifft, auf gleiche Weiſe wie das Ge ſpann⸗Conto geführt. Auf ſeinem Credit enthält es dagegen alle verkauften und an die Haushaltung und ſonſt an andere Wirthſchaftszweige abgegebenen Kühe, Kälber, Milch, Obers, Rahm, Butter, Käſe und Molken⸗ werk zu Guten gerechnet. Eben ſo den erzeugten Dünger, wovon der auf die Felder und Wieſen verwendete, dieſen Zweigen zur Laſt fällt, der aber mit Schluß des Jahres noch im Vorrathe befindliche auf das ſchließliche Vermögenſtands-Conto zu übertragen iſt. Viehverluſte durch Sterbefälle ſind von hier ins Debet eines Zufalls⸗ Conto zu übertragen, wenn man nicht etwa einzelne Fälle dem Milchvieh⸗Conto zur Laſt fallen laſſen will, in⸗ dem dann der ſchließliche Beſtand und Werth um ſo viel minderer ausfallen wird.

Die Berufung auf die verſchiedenen Regiſter, aus welchen jederzeit in die Rechnung einzutragen iſt, wird ſich hier, um Weitläufigkeiten zu vermeiden, erſpart.

Dieſes Conto ſchließt ſich ganz auf dieſelbe Weiſe, wie das vorhergehende ab.

Dieſem Conto ähnlich wird auch ein Schäferei- dann Schweine⸗Conto geführt.

Feldſchlag-Conto M

Je nachdem einerlei oder verſchiedene Früchte darauf gebaut werden, bekommt man hier eine oder meh⸗ rere Abtheilungen. Man kann auch bloß ſchlagweiſe die Rechnnng ſtellen. Im Debet jeder derſelben ſind vom Grund⸗Capital⸗Conto die 3i Zinſen vom Grundwerthe, dann vom vorigen Jahres⸗ oder anfänglichen Vermö⸗ genſtands⸗Conto, die Bearbeitungs⸗ und Anbaukoſten, beſtehend in Hand- und Geſpann-Arbeiten, Dünger und Samenkorn ſummariſch hier in Anrechnung zu bringen.(Das Detail findet ſich in der vorjährigen Rech⸗ nung.) Vom Caſſe⸗Geſpann⸗ und Haushaltungs⸗Conto werden dann die Grundſteuer, die ſonſtigen ſo wie die Ernte⸗Tagelöhnungen⸗ und Handarbeiten, Fuhren u. d. gl. anher übertragen. Alle von den für einzelne Zweige gehaltenen Dienſtleuten in der Ernte und ſonſt verrichtete Arbeit wird hier im ausgemittelten Koſtenbetrage den Feldbau-Conten zur Laſt ſo wie anderer Seits ihr Verdienſtbetrag den betreffenden Zweigen zu Guten ange⸗ rechnet.

Im Credit der Feldſchlags⸗ oder Abtheilungs⸗Conten wird den Scheunen⸗Conten(deren man ſo viele, als man verſchiedene Früchte hat, eröffnet, oder aber mehrere Früchte in ein Conto zuſammenzieht, indem man