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77 Dieſes Conto ſchließt ſich gleichfalls mit dem Ertrags⸗Conto ab, u. z. ſtellt der Saldo im Debet des erſterem den Betrag dar, um welchen ſich das Inventarial⸗Capital verzinſet hat.
Das Caſſa-Conto
als erſtes Hilfs⸗Conto wird auf ganz einfache Art geführt. Im Debet enthält es die vom anfänglichen Ver⸗ mögenſtands⸗Conto übernommene Barſchaft, dann alle baren Einnahmen, im Credit dagegen die derlei Ausgaben, wobei man ſtets bemerkt, wofür etwas eingenommen oder ausgegeben wird.
Wenn etwas nicht bar eingeht, und man ſieht voraus, daß der betreffende Betrag über den Rechnungs⸗ abſchluß hinaus nicht ausſtändig bleiben werde, kann man denſelben auswärts der Geldcolonne, bei der Berich⸗ tigung deſſelben dann aber erſt gehörig hinein ſetzen. Wenn jedoch derlei Creditgeben öfters vorfällt, thut man am beſten ein eigenes verſchiedenes Debitoren⸗Conto, ſo wie für unſere zeitlichen Schulden ein verſchiedenes Creditoren⸗Conto zu eröffnen.
Das Caſſe⸗Conto ſchließt ſich mit dem ſchließlichen Vermögenſtands⸗Conto ab, indem die Barſchaft von dieſem auf jenes zu übertragen iſt.
Pferde-Geſpann-Conto.
Ins Debet deſſelben iſt vom anfänglichen Vermögenſtands⸗Conto ſowohl der Werth der Pferde als auch jener des Geſchirres und der Geräthe, womit die Pferde arbeiten, dann vom Inventarial⸗Capitals⸗Zinſen⸗Conto von dem Werthe beider, die 5% Zinſen zur Belaſtung des Geſpanns anher zu übertragen.
Weiters fällt dieſem Conto: alles den Pferden verabreichte Futter und Stroh, laut Regiſter Kund L, die Hufbeſchlags- und Arzneikoſten laut Caſſe-Journal, die Auslagen für Anſchaffung neuer und die Unter⸗ haltung der alten Geräthe und Stall⸗Requiſiten, laut Regiſter M; der Lohn und die Speiſung der Pferdknechte c., laut Geld-Journal und Regiſter Litt. D und H zur Laſt. Die angekauften Pferde werden demſelben ebenfalls ins Debet, dem Caſſe⸗Conto dagegen ins Credit geſchrieben.
Anderer Seits wird dem Geſpann-⸗Conto alle verrichtete Arbeit nach Tagen, dann der erzeugte Dünger nach Fuhren im beiläufigen Gewichte, laut Regiſter Litt. E und L zu Guten ausgewieſen, den betreffenden Conten oder Zweigen aber, welche die Veranlaſſung hievon waren, als: den Feldbau-Conten, dem Wieſen⸗ Meliorations⸗Haushalts⸗ ꝛc. Conto zur Laſt oder als Koſten angerechnet.
Der Betrag für verkaufte Pferde iſt ins Eredit des Geſpann⸗, dagegen in das Debet des Caſſe⸗Conto einzuſtellen.
Wo neben der Ackerhaushaltung ein Herrſchafts- oder Herrn⸗Haushalt beſteht, gehören die Kütſch⸗ Pferde auf das Conto der letzteren, und es muß in Fällen, wo dieſelben in der Feldwirthſchaft aushelfen, ihr Verdienſt dem herrſchaftlichen Conto zu Guten, dagegen den betreffenden Wirthſchaftszweigen als Koſten an⸗ gerechnet werden.
In der ſtrengen Arbeitszeit vom April bis Ende September ſchlägt man die Arbeitstage des Geſpanns immer höher an, als in der Periode vom October bis Ende März, wo auch wegen der kurzen Tage nur wenig ausgerichtet werden kann.


