75 die Buchführung zu heben ſeyn ſollte. Die doppelte Buchhaltungs⸗Methode iſt hiezu ganz beſonders geeignet, jedem Productionsjahre das Seinige in Rechnung zu bringen.
Nun wollen wir das Charakteriſtiſche der kaufmänniſchen Buchführungsweiſe, in ſo fern daſſelbe auf unſern ökonomiſchen Theil Anwendung finden kann, ſo wie die gewöhnlichen Conten durchgehen und darüber unſere Bemerkungen machen.
Jeder Zweig der Wirthſchaft, der für ſich oder durch ſeine Einwirkung auf andere Abtheilungen der Wirthſchaft von Wichtigkeit iſt, und deſſen Koſten und Ertrag man fuür ſich einzeln überſehen will, bekommt im Hauptbuche auf gegenüber ſtehenden Seiten eines aufgeſchlagenen Bogens ſein beſonderes Conto oder Fach, auf deſſen linker oder Debet⸗Seite alles dasjenige eingetragen wird, was ſelbes an verſchiedenen Dienſtleiſtungen, Arbeit, Dünger, in baren Beſtreitungen und ſonſt in natura empfängt, auf deſſen rechter oder Credit⸗Seite hingegen dasjenige zu ſtehen kommt, was hiefür vice versa gegeben, abgeführt oder geleiſtet wird. Es iſt hiebei ein Hauptgrundſatz, daß das, was immer ein Conto erhält, von einem andern Conto oder Zweige der Wirthſchaft hergenommen ſeyn muß, weil alle Thätigkeit im kaufmänniſchen wie im landwirthſchaftlichen Geſchäftsbetriebe in Nehmen und Geben beſteht. Gleich wie ohne Produzent kein Handel möglich iſt, ſo iſt auch ohne Anbau, ohne Pflege und Arbeit,— im ganzen Bereiche ländlicher Induſtrie kein Ertrag oder keine Einnahme denkbar. Daher müſſen, um beim Handel, ſo wie in dem landwirth⸗ ſchaftlichen Gewerbe bei dieſem und jenem Waaren-⸗Artikel, Producte ꝛc. über den wahren Vortheil voll⸗ kommen im Klaren zu ſeyn, den Ausgaben auch ſtets die Einnahmen zur Seite ſtehen.
Die kaufmänniſche Buchhaltungsweiſe ſetzt, wie geſagt, jedem Nehmer einen Geber entgegen, was man ſich bei lebloſen Gegenſtänden am beſten perſonificirt vorſtellen muß, wodurch derjenige Gegen⸗ ſtand oder Artikel, welcher gibt, oder von welchem ein Theil oder das Ganze gegeben wird, ereditirt, d. i. gutgeſchrieben, dagegen derjenige Artikel oder Gegenſtand, welcher empfängt, oder bei welchem ein Theil oder das Ganze zuwächſt, debitirt, d. i. belaſtet wird, was man ſonſt auch unter Haben und Soll auszu⸗ drücken pflegt. Ein Debitor iſt ſonach in der Kaufmannsſprache ein Schuldner, welcher die Verpflichtung auf ſich hat, das Empfangene zu bezahlen, oder auf eine andere Art zu vergüten, wodurch ſeine Schuld behoben werden kann. Ein Creditor dagegen iſt derjenige, der durch das, was er mir gegeben, mein Gläubiger geworden iſt, der daher von mir zu fordern hat, und umgekehrt, an den ich meine Schuld oder meine Verpflichtung wieder abzutragen habe.
Von Allem, was kaufmänniſch klingt, wollen wir bloß die Benennungen: Conto, Debet und Credit oder debitiren und ereditiren, dann auch Saldo beibehalten, weil dieſe Ausdrücke das, was man darunter verſteht, am beſten und beſtimmteſten bezeichnen.
Da durch das doppelte Anzeichnen,— zu Guten und zu Laſt ſchreiben jeder Poſt, die Summe aller Debet⸗Seiten der Summe aller Credit⸗Seiten jederzeit nothwendig gleich ſeyn muß, ſo nennt man den Unterſchied, den ein Conto beim Abſchluß auf der Debet⸗ gegen die Credit⸗Seite oder umgekehrt hat,—(ſein Minus, Weniger) den Saldo, mit welchem Differenz⸗Betrage der Conto vollkommen abge⸗ ſchloſſen, d. i. bilanzirt werden muß. Wird die Debet⸗Seite(mit dem Differenz⸗Betrage) ſaldirt, ſo bezeichnet dieſes Debet⸗Saldo den Ertrag des betreffenden Conto, weil es in dieſem Falle mehr eingetragen, als Koſten verurſacht hat, dahingegen, wenn die Credit⸗Seite ſaldirt werden muß, dieß einen Verluſt an⸗ zeigt, indem dann der Koſtenaufwand größer iſt, als der Ertrag ſich darſtellt.
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