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Die landwirthschaftliche Buchführung : basirt auf alles umfassende Register oder Tagebücher aus einem noch ungedruckten größeren Werke über das Privat- und Staats-Rechnungs-Wesen, letzteres mit besonderer Hinsicht auf das im österreichischen Kaiserstaate eingeführte Staats-Casse- und Rechnungs-Verfahren ; im Lichte unserer Zeit / dargest. von Franz Skarpil
Entstehung
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6 im Einkaufe gekommen iſt und wie viel er beim Verkaufe derſelben gewinnen müſſe, wenn er nicht zu Schaden kommen ſoll. Ad b. Behufs der Berechnung der mit Schluß des Rechnungsjahres verbleibenden Belags⸗Gegenſtände wendet man nicht ſelten feſtſtehende Preiſe an, wovon ſie den Namen Inventurs-⸗Preiſe erhalten haben. Wir werden in der Folge durch ein practiſches Beiſpiel erſehen, wie mißlich es um ſolche Anſchlagun⸗ gen ſteht, wenn nicht der Betrag der wirklichen Abnützung für jedes Ding in Rechnung kommt.

Ad c. Das bewegliche und unbewegliche Einrichtungsvermögen, erſteres bei Ge⸗ genſtänden von größerem Belange fundus instructus genannt, wohin auch alle zu einem Gewerbsbetriebe gehörenden, keinen unmittelbaren Ertrag gebenden Gebäude zu rechnen ſind, iſt nach den Erzeugungs⸗ koſten jedoch mit dem Unterſchiede anzuſchlagen, daß, nachdem das darin ſteckende Capital einer fortwäh⸗ renden Werthsverminderung durch die allmählige Abnützung derſelben unterliegt, dieſe Verminderung mit in Anſchlag gebracht werden müſſe.

Freiherr von Puteani, jun. gibt dießfalls*) meines Wiſſens die richtigſte Methode an. Es wird vorerſt der Koſtenbetrag der ganz neuen Beiſchaffung, ſodann die Zeitdauer vom Zeitpuncte der ganz neuen Her⸗ ſtellung bis zu jenem der Unbrauchbarkeit, ferner die bisherige Zeitdauer eines ſolchen Gegenſtandes oder Gebäu⸗ des und dann endlich dasjenige ausgemittelt, was etwa beim gänzlichen zu Grundegehen noch hievon an Werth zu anderem Behufe, an Holz, Eiſen ꝛc. erübrigen dürfte. Sind dieſe Größen, und bei jenen Gegenſtänden, welche einer temporären Inſtandhaltung bedürfen, auch noch dieſe jährlichen Aufwandsgrößen gefunden, ſo wer⸗ den von dem Betrage der Herſtellungskoſten, z. B.:

eines ganz neuen Gebäudes pr.. 2.. 3.. 3. 5000 fl. vorerſt die bei deſſen Untergang einſt erübrigenden Baumaterialien pr.. 3... 500 fl. abgezogen, wornach auf die ſchon verfloſſene und auf die noch zugewärtigende Zeitdauer, z. B. von 100 Jah⸗

ren des zu ſchätzenden Gebäudes.. 3... 4.. 3 4500 fl.

zu vertheilen bleiben. Wenn erſtere mit 25 Jahren und letztere mit 75 Jahren ausgemittelt werden, ſo entfällt hievon auf

die künftige Zeitdauer desſelben 3 3. 3.. 3 3. 3375 fl. Wenn die jährlichen Unterhaltungskoſten im Durchſchnitt 30 fl. pr. Jahr betragen, ſo gibt das ein

Abſchlags⸗Capital, zu etwa 5% von 3 3 3 3... 600 fl. und es verbleiben nach Abſchlag der Unterhaltungskoſten demnach..... 2775 fl. Hierzu den Werth der erübrigenden Materialien von...... 3 500 fl. ſo ergibt ſich ſohin der ganze Schätzungspreis des Gebäudes mit 4.... 3273 fl.

Ad d. Unter natürlichen Koſten⸗ oder Produetions⸗Preis verſteht man denjenigen Preis, wofür irgend ein Product nach Berechnung aller Koſten im ganzen Bereiche der Induſtrie erzeugt

werden kann. Man unterſcheidet dießfalls nach den ſtaatswirthſchaftlichen Schriftſtellern und beſonders nach Say 3 Claſ⸗ ſen von Induſtrie⸗Arbeiten, nämlich:

*) In ſeinen Grundſätzen des allgemeinen Rechnungsweſens mit Anwendung auf alle Vermögens⸗ und Gewerbsverhältniſſe des bür⸗ gerlichen Lebens. Wien 1818, in 4. bei Gerold.