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Das Betriebs⸗Capital dagegen umfaßt den ganzen baren Fond, ſo wie die verſchiedenen verkäuf⸗ lichen Producte zur Beſtreitung der currenten Betriebs⸗Ausgaben, für Rohſtoffe jeder Art, für Steuern und Gaben, Arbeit ꝛc. Es wird auch ſonſt das umlaufende Capital oder Verlag genannt. Es wird daſſelbe häufig auch zu Meliorationen(Verbeſſerungen) im Gegenſatze von Deteriorationen(Werthsverminderungen) verwen— det, wodurch nicht allein der Grundwerth oder das Grund- und Boden-Capital gleich einem neuen Grund⸗ ankaufe, ſondern auch das Inventarial⸗Capital vermehrt werden kann. Auch hängt hievon die Erhaltung des einer Werthsverminderung durch Abnützung unterliegenden Inventars ab.
In einer Landwirthſchafts⸗Rechnung muß es ſonach Hauptaufgabe ſeyn, zu zeigen, wie ſich das in der Wirthſchaft ſtockende Capital verzinst habe, ob nämlich Vortheil oder Schaden, und in welchem Ver— hältniß eins von beiden, aus einem und dem andern Betriebszweige derſelben, gezogen wurde.
Was das Grund⸗Capital betrifft, gibt der Pacht- und Miethzins den Capitalswerth des un— beweglichen Vermögensſtandes an die Hand, ſobald nach dem landesüblichen Zinsfuße für derlei Güter beide Beträge zu Capital erhoben werden. Sonſt iſt derſelbe auch durch den Ankaufspreis des Gutes gegeben.
Im Falle das Inventarium unter dem Pacht⸗ und Miethzinſe ſchon mitbegriffen ſeyn ſollte, verſteht es ſich von ſelbſt, daß dann der daſſelbe treffende Theilbetrag früher abgezogen und dann erſt auf die angedeu⸗ tete Weiſe fürgegangen werden müſſe.
Da das Inventarial⸗Capital mehreren Gefahren als das Grund- und Boden⸗Capital ausge⸗ ſetzt iſt, ſo werden die Zinſen gewöhnlich doppelt ſo hoch als die des Grund-Capitals angenommen und überdieß für die durch den Gebrauch und das Alter der Inventar⸗Gegenſtände herbeigeführte Abnützung 8— 10% gerechnet. Wenn die Zinſen für das Grund⸗Capital, welches ſchon vielmehr geſichert iſt, mit 31 ange⸗ nommen werden, ſo werden für das Inventarium aus obigem Grunde 6% gerechnet. Häufiger findet man 5%i und für die Abnützung 10% angenommen. Eine Ausnahme hievon macht jedoch der Viehſtand. Dieſer wird entweder von Jahr zu Jahr geſchätzt, oder es werden hiefür im Ganzen für die Zinſen, für die Ab— nützung desſelben durch das Alter, und für das Riſico eins ins andere 10%¼ angenommen.
Wollte man die Zinſen des Betriebs⸗Capitals mit 6 2 feſtſetzen, ſo iſt jeder weiterer Über— ſchuß als das Reſultat eines 4ten Capitals, nämlich der Intelligenz, anzuſehen.
Um durch eine Wirthſchafts⸗Rechnung nun zur Kenntniß des Nutzens oder Schadens jedes einzelnen Betriebszweiges, jedes Feldſchlages oder jeder Productionsart zu gelangen, muß denſelben der ſie treffende Theil der Zinſen aus dem Grund- und Inventarial-Capital, die Abnützung aus letzterem, alle Auslagen an Geld, Wirthſchafts⸗Erzeugniſſen, verrichteter Arbeit ꝛc. angerechnet und anderer Seits denſelben wieder alles das, was dieſelben hervorgebracht, im Geldwerthe zu Guten geſchrieben werden.
Die Zinſen des Grund⸗Capitals oder die Grundrente muß auf die einzelnen Grund-Par— zellen nach Verhältniß des objectiven und ſubjectiven Werthes derſelben vertheilt werden. Ein Gleiches hat mit den Zinſen des Inventarial⸗Capitals, theils mittel- theils unmittelbar zu geſchehen, und eben ſo werden auch die Steuern und Gaben, nach demſelben Verhältniß wie die Grundrente, über den Boden vertheilt.
Was die von Menſchen und Vieh verrichtete Arbeit betrifft, ſo muß jedem Wirthſchaftszweige, jedem Feldſchlage oder jeder Fruchtgattung der ſie treffende Theil angerechnet werden. Ein Gleiches hat auch mit dem Duͤnger im Verhältniß der Conſumtion deſſelben zu geſchehen, worauf wir noch ſpäter zurückkom⸗ men werden.
Obſchon das Vieh nur als Maſchine in einer Wirthſchaft gebraucht wird, ſo muß ihm gleichwohl alles Futter, die Koſten der Wartung und die Zinſen ſeines Capital-Werthes, ſo wie die Werthsverminde—
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