Druckschrift 
Die landwirthschaftliche Buchführung : basirt auf alles umfassende Register oder Tagebücher aus einem noch ungedruckten größeren Werke über das Privat- und Staats-Rechnungs-Wesen, letzteres mit besonderer Hinsicht auf das im österreichischen Kaiserstaate eingeführte Staats-Casse- und Rechnungs-Verfahren ; im Lichte unserer Zeit / dargest. von Franz Skarpil
Entstehung
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Werden dem Grundbuche außer beſonderen Natural- und Geld⸗Ertrags⸗Rubriken, welche alljährlich aus den Guts⸗- oder Wirthſchafts-Rechnungen ergänzt werden, auch Tabellen über die Frucht- oder ſonſtigen Producten⸗Preiſe, über den Gang der Jahres⸗Witterung ꝛc. beigefügt, ſo kann dieß Buch in adminiſtrativer Beziehung von großer hiſtoriſcher Wichtigkeit und ſelbſt für die Etats⸗Anfertigungen von beſonderem Nutzen werden.

Der 2te oder eurrente Theil der Buchhaltung umfaßt dagegen die jährliche Betriebs⸗Rech⸗ nung mit Ausweiſung aller Einnahmen und Ausgaben, in baarem Gelde, ſo wie in Naturalien, der Verwendung der Arbeitskräfte von Vieh und Menſchen, des Düngers ꝛc. Alles, was nur entfernt auf eine Arbeit Einfluß nimmt, muß darin, um ſich den Erfolg hieraus überzeugend deuten zu können, kurz und deutlich enthalten ſeyn. Nicht minder muß ſich in ihren Schluß-Reſultaten von Zweig zu Zweig und für jeden Theil der Wirth⸗ ſchaft, deſſen Ertrag man wiſſen will, oder deſſen Einwirkung auf andere Zweige derſelben von Wichtigkeit erſcheint, die wirkliche Größe des Vor⸗ oder Nachtheiles bei einer wie bei der andern verſchiedenen Opera⸗ tion, nach Verſchiedenheit der Capital⸗Fonds, nachgewieſen finden.

Vor Allem müſſen wir zuerſt die nöthigen Begriffe vom Vermögen und das Beſondere über die Na⸗ tur der Capitalien vorausſchicken.

Unter Vermögen begreift man alle beweglichen und unbeweglichen Dinge oder Güter, in deren Beſitz irgend Jemand durch eigenen Erwerb, mittelſt Ankauf, durch Erbſchaft ꝛc. ſich befindet, und wovon einige das Werk der Natur, als der anbaufähige Boden, Bergwerke ꝛc., andere die Frucht einer vorausgegange⸗ nen Induſtrie ſind, als: die Getreide-Sorten, die herangezogenen Thiere, Gebäude ꝛc., welche ſämmtliche Gegenſtände Capital-Werth haben.

Man nennt gewöhnlich nur diejenigen Werthe Capitalien, die zu einer Produetiv⸗Operation dienen und ein materielles Einkommen gewähren, wie z. B. die auf Grund und Boden und die auf verſchie⸗ dene Induſtrie-Zweige verwendeten Werthe, zum Unterſchiede von jenen, welche die Production auf keine Weiſe befördern, von welcher Art die in den Kaſſen todt liegenden und die ſonſt auf verſchiedene Weiſe ihrer nutzbringenden Verwendung oder Production entzogenen Capitalien ſind.

In den meiſten Productiv⸗Operationen ſpielen dreierlei verſchiedene Dienſte eine Hauptrolle, und zwar: der Bodendienſt, der Capitalsdienſt und der Induſtriedienſt.

Um nun zu wiſſen, wieviel man jedem dieſer Dienſte verdanke, um jeder Production den betreffenden Antheil in Rechnung bringen zu können, hat man ſie zu Capital⸗Stocks erhoben, und ihnen die Benen⸗ nungen Länderei⸗Fonds, Capital⸗Fonds und Induſtrie⸗Fonds beigelegt.

Statt dieſer aus der National⸗Okonomie entnommenen Eintheilung der Fonds hat man jedoch für die Landwirthſchaft die nachfolgende ſubſtituirt, beſtehend in Grund⸗ und Boden⸗Capital, in Inventa⸗ rial⸗Capital und in Betriebs⸗Capital.

Unter dem Grund⸗Capital verſteht man alle in Grund und Boden ſo wie in den zum Betriebe eines jeden Induſtrie- und Nutzungszweiges erforderlichen Gebäuden ſtockenden Werthe, wodurch ſich der Land wirth und jeder Induſtrie-Unternehmer in Beſitz eines Landguts, einer Fabrik und eines jeden anderen In⸗ duſtrie⸗Etabliſſements geſetzt hat, oder ſetzen kann.

Das Inventarial⸗Capital beſteht in den zum Betriebe der verſchiedenen Induſtrie- und Nu tzungszweige nothwendigen Maſchinen, wohin im landwirthſchaftlichen Gewerbsbetriebe das Zug- und Nutz⸗ vieh gleichfalls zu rechnen iſt, dann in den erforderlichen Geräthen und Utenſilien. Man nennt es ſonſt auch

den fundus instructus, daß ſtehende oder eiſerne Capital, weil es immer vollzählig und im guten Stande vorhanden ſeyn ſoll.