Irde Rechnung, und folglich auch die landwirthſchaftliche, beſteht in dem Austauſch von Pro⸗ ducten geſellſchaftlicher Arbeiten oder gegenſeitig geleiſteten Dienſten, und daher,— wenn derſelben einmal ſo viele werden, daß das Gedächtniß alle nicht mehr zu faſſen vermag, in der nummeriſchen Aufſchrerbung derſelben und aller auf die Vermehrung oder Verminderung eines Beſitzſtandes oder wie immer gearteten Vermögens Bezug nehmenden Handlungen, ſobald dieſelben in Zahlen dargeſtellt werden können.*)
Beim Gutsbeſitz und folglich auch bei der Landwirthſchaft unterſcheidet man zwiſchen ſtehender und
laufender Buchhaltung.
Die erſtere umfaßt das ſogenannte Urbar⸗, Grund⸗, Lager-, Saal- oder Flur⸗Buch**) und enthält einen Abriß des ganzen Gutes und aller ſeiner nutzbringenden Theile nach Urſprung, Lage, Gren⸗ zen, Zweck, Beſchaffenheit, Größe, Nutzungsart, Werth ꝛc., ſohin nebſt den Reſultaten der Vermeſſung und der Beſtimmung der Benützungsart auch die Bonitirung, d. i., die eigentlichen Verhältniſſe und phyſiſchen Eigenſchaften des Bodens, die Bewäſſerung, die merkantiliſche Lage deſſelben, und den nach ſolcher erhobe— nen Werth, dann aber auch die auf dem Guts⸗Complexe und auf jedem ſeiner Theile haftenden Gerechtig— keiten, Verbindlichkeiten und Laſten, als z. B.: der beſtimmten und unbeſtimmten Gefälle, der Mühl-, Fiſch— waſſer⸗, Jagd⸗ und Schankgerechtigkeit, der Huth⸗ oder Triftgerechtigkeit, der Frohnen, Zehnten ꝛc., der Pa⸗ tronats⸗ und ſonſtigen Laſten; ferners eine kurze hiſtoriſche Beſchreibung ſeiner Verhältniſſe in älterer und neuerer Zeit, ſeiner bisherigen Beſitzer mit der Bemerkung, wie ſie ein und das andere Grundſtück erwor⸗ ben, und wie und wodurch ſie ſolches verbeſſert haben ꝛc.
Eine gleich genaue Beſchreibung und Werthſchätzung verſteht ſich auch von allen zu einem Guts⸗Com⸗ plere gehörigen Gebäuden, wobei das Jahr der Erbauung, ſo wie bei einer jeden beſonderen Hauptrepara⸗ tur das Jahr ihrer Vornahme, die Bauartt ſelbſt, die Größe, innere Eintheilung, der Werth und der aſſe— curirte Betrag beſonders nachzuweiſen iſt.
Die dazu gehörigen Karten, als: Vermeſſungs⸗, Bonitirungs⸗ und Nutzungs⸗Karten machen einen Haupt⸗ beſtandtheil dieſes Buches aus.
*) Wie ſehr dieß aber relativ ſey, erhellet daraus, daß John Africa, Kaufmann zu Bonni in Afrika nach des Engländers J. Adam's Erzählung mit 15 Schiffen auf einmal laufende Rechnung hielt, und jeden einzelnen Poſten derſelben, bis auf ein Buündel Korallen hinab genau wußte, wenn es zum Abſchluß kam, und doch weder leſen noch ſchreiben konnte. Spiker's Jour⸗ nal für die neueſten Land⸗ und Seereiſen. September⸗Heft 1824 pag. 74.
**) Das Urbar⸗Buch als Grundfeſte für das Einkommen und Baſis für Zehent⸗ und Roboth⸗Ablöſungen ꝛc. ſichert und bewahrt das Eigenthum und iſt gleichbedeutend mit Ertragsbuch; ur iſt in gleichem Sinne mit er zu nehmen, und bar ſtammt von dem altdeutſchen bären(tragen) ab.


