Teil eines Werkes 
[Hauptband] (1845)
Entstehung
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141. Gewaͤhrsmaͤngel beim Viehhandel. 411

c. c. Bei Schweinen. Finnen; Währzeit vier Wochen.

d. d. Bei Schafen. Räude; Währzeit vier Wochen.

f. Braunſchweig.

Bei Pferden. Stätigkeit, Staarblindheit, Rotz, Dampf; Währzeit?

g. Calenberg.

Bei Pferden. Rotz, Koller, Dampf; Währ⸗ zeit?

h. Frankfurt a. M.

Bei Pferden. Rotz, Dampf, Stätigkeit, Kop⸗ pen; Währzeit acht bis vierzehn Tage.

i. Hamburg.

Iſt das Pferd auf offenem Markte verkauft, ſo ent⸗ bindet es den Verkäufer von allen Anſprüchen des Käufers.

k. Heſſen.

Beim Pferde. Rotz, Dampf, geſtohlen; Währ⸗

zeit?2 I. Hildesheim.

Beim Pferde. Koller, Rotz, Dampf, Mond⸗

blindheit; Währzeit zwölf Wochen. m. Lübeck.

Beim Pferde. Fäule(Lungenfäule), Stätig⸗ keit, Koller; Währzeit 2

n. Lüneburg. Beim Pferde. Dampf, Stätigkeit, Rotz; Währzeit 2 0. Nürnberg. Beim Pferde. Rotz, Räude, Dampf; Währ⸗ zeit vierzehn Tage. P. Reuß⸗Schleiz.

a. a. Beim Pferde. Dampf, Rotz, Stätigkeit, Staar, Koller, Lungen- und Leberfäule, Räude; Währzeit vier Wochen.

b. b. Beim Rindvieh. Stierſucht; Währzeit zwei Monate.

c. c. Beim Schweine. Finnen; Währzeit zwei Monate.

d. Sachſen.

Bei Pferden. Staar, Stätigkeit; Währzeit acht Tage. Mondblindheit, Dampf, Räude; Währzeit vier Wochen. Wurm, Rotz, Koller aller Art, Taubheit, Fallſucht; Währzeit ſechs Wochen.

r. Würtemberg. Wie in Baden.

S. Würzburg.

Beim Pferde. Koller, Rotz, Dampf, Mond⸗ blindheit; Währzeit 2

t. Zelle.

Beim Pferde. Rotz, Koller, Dampf, Mond⸗ blindheit; Währzeit drei Monate.

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