Teil eines Werkes 
[Hauptband] (1845)
Entstehung
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Nichts iſt empörender und häufiger zugleich, als der Betrug im Pferdehandel; der Bruder betrügt den Bru⸗ der, der Freund den Freund; das lehrt die tägliche Erfahrung! Es iſt in der That kaum zu erklären, wie ſo häufig ſelbſt Männer, die in keiner anderen Bezie⸗ hung einer unredlichen Handlung fähig wären, ſich nichts daraus machen, im Pferdehandel zum Schurken zu werden und ein ſolcher iſt doch offenbar der, wel⸗ cher z. B. einem ſehr alten Pferde durch Künſteleien an den Zähnen ein jüngeres Anſehn giebt; der Käufer wird dadurch getäuſcht, und mindeſtens um die Hälfte des Kaufpreiſes betrogen. Heißt das nicht mit Recht ein ſchurkiſcher Betrug?! Merkwürdigerweiſe gelten dergleichen Täuſchungen, Verheimlichungen und Mas⸗ kirungen von Fehlern eines Pferdes, um demſelben den Schein eines größeren Werthes zu geben, als den, welchen es wirklich hat, im gemeinen Leben nicht für Betrug; im Gegentheil iſt der Betrüger dieſer Art oft ein Gegenſtand der Bewunderung und des Neides ſei⸗ ner Bekannten; er gewinnt ſogar an Reputation, ſtatt daß er aus der Geſellſchaft jedes Ehrenmannes ausgeſchloſſen werden ſollte.Das iſt ein Teufels⸗ kerl, der N. N., er hat geſtern dem N. N. ſeine bei⸗ den alten, bockſteifen Braunen für einen ſehr hohen Preis verkauft; aber der verſteht ſich auch auf die

Sache: das ſpatlahme Pferd war vorher warm gerit⸗

ten, die Zähne des andern Pferdes waren gefeilt ꝛc., ſo ſpricht man an öffentlichen Orten und in Geſell⸗ ſchaften von dem Handel, nicht etwa mit Entrüſtung und Verachtung gegen den Verkäufer, ſondern mit einer Art neidiſcher Akklamation.Gott weiß, wie es zugeht, der N. N. bringt ſeine Schindmähren, und wenn ſie jeden möglichen Fehler haben, allemal für einen hohen Preis an den Mann; der hat im Pferde⸗ handel Glück. Glück?! nennt man ſolchen infamen Betrug, wenn er durch ſpitzbübiſches Raffinement reüſ⸗ ſirt? Das heißt ſonderbare Begriffe von Glück und Rechtlichkeit haben! Wahrlich, es iſt der Räuber, der auf der Landſtraße die Reiſenden überfällt und aus⸗ plündert, verächtlich im hohen Grade, aber er ſteht doch immer noch auf einer höheren Stufe der Achtbar⸗ keit, als der Roßtäuſcher. Der Straßenräuber ſtiehlt

Betruͤgereien im Pferdehandel.

104. Betrügereien im Pferdehandel.

mindeſtens mit Muth und perſönlicher Gefahr; Noth und Umſtände haben ihn vielleicht zur Verzweiflung getrieben; Der Roßtäuſcher dagegen iſt ein feiger Dieb; ſicher vor dem Arme der Gerchtigkeit, bereichert er ſich dnrch Lügen oder Kunſtgriffe anderer Art; er hintergeht das Vertrauen des Käufers oft genug durch Ehren⸗ wort und die feierlichſten Betheuerungen. In vielen Fällen freuet ſich der unredliche Pferdeverkäuferoft ein wohlhabender Mann nicht ſowohl über den, für ihn völlig entbehrlichen, größeren Gewinn, den er gemacht hat, als vielmehr über die Art und Weiſe, wie er ihn zu Stande brachte; es ſchmeichelt ſeiner Eitelkeit einen Anderen überliſtet zu haben, und dieſer jämmerliche Sieg ſeiner Intelligenz veranlaßt die ver⸗ ächtliche Feier ſeines Triumphs! Tauſende von Beiſpie⸗ len könnten hierfür den Beleg abgeben, und es führt dieſes zu der demüthigenden Betrachtung, daß überaus viele, vielleicht die meiſten Menſchen, ſelbſt des gemei⸗ nen Verbrechens des Betruges, richtiger des feigen Dieb⸗ ſtahls, fähig ſind; es ſcheint dabei weſentlich nur auf die äußere Form deſſelben anzukommen, und der Aus⸗ ſpruch des großen Britten:das Kind iſt ein werdender Böſewicht, und der Greis ein ausgemachter Schurke! ſchließt vielleicht keine allzugroße Hyperbel ein.

Es würde theils unmöglich ſein, theils hier zu weit führen, wenn alle die verſchiedenen moraliſchen und materiellen Hülfsmittel angeführt werden ſollten, durch welche der Pferdekäufer übervortheilt und betro⸗ gen werden kann. Im Allgemeinen mache es ſich der Käufer zum Grundſatze, nichts von dem zu glauben, was der Verkäufer etwa über die vorzüglichen Eigen⸗ ſchaften des im Handel ſtehenden Pferdes ſagt; er

muß ſelbſt ſehen und prüfen, und hat er dazu weder

Luſt noch Geſchick, ſo thut er wohl den Rath eines wahren Sachverſtändigen, deſſen Rechtlichkeit unzwei⸗ felhaft iſt, in Anſpruch zu nehmen. Hier nur von einigen der plumpeſten und gewöhnlichſten Roßtäu⸗ ſcherkünſte.

Um einem alten Pferde das Anſehen eines jünge⸗ ren zu geben, werden verſchiedene Künſteleien vorge⸗ nommen; die weißen Haare in den Mähnen und den den Augenbogen alter Pferde werden theils ausgerupft,