400 132.
blematiſch. Ereignet ſich ein ſolcher Bruch beim Rind⸗ viehe, ſo thut man wohl das Stück zu ſchlachten.
n. n. Bei Brüchen der Sprunggelenk⸗ knochen erfolgt meiſtens eine Verwachſung der⸗ ſelben und deshalb Steifigkeit des Gelenkes, gegen die ſich kaum etwas unternehmen läßt. Die unter⸗ halb dem Sprunggelenke vorkommenden Knochen⸗ brüche werden ebenſo wie die am Vorderſchenkel be⸗ handelt.
Amputationen oder Ablöſung eines größeren oder geringeren Stückes einer Gliedmaſſe ſind, namentlich beim Pferde und Rinde, nicht gut und nur in außer⸗ ordentlichen Fällen zuläſſig, z. B. wo es ſich um die Erhaltung eines Zuchtthieres handelt. An ſich iſt die Amputation ſonſt im Allgemeinen leichter auszuführen, als beim Menſchen. Man ſchreitet zur Amputation nur dort, wo unheilbarer Knochenbruch oder Knochen⸗ fraß vorhanden ſind. Einige Male hat man beim
Feſtſtecken fremder Koͤrper im Schlunde.
Pferde einen Theil einer Gliedmaſſe mit Meſſer und Säge fortgenommen, und den verloren gegangenen Theil alsdann durch ein künſtliches Glied erſetzt. So amputirte z. B. ein Thierarzt(Steiner) vor eini⸗ gen Jahren eine hochtragende Stute am Schienbeine eines Hinterſchenkels, und erſetzte den Verluſt des Schen⸗ kels durch ein hölzernes Bein, wovon Fig. 11. eine bildliche Darſtellung giebt. Die Stute gebar ein ge⸗ ſundes Füllen, nährte daſſelbe, und konnte ſpäter mit dem künſtlichen Fuße auf die Weide gehen. Beim Rindviehe ſind ähnliche Verſuche ſchon wiederholt mit Glück ausgeführt worden. Einzelne Klauen, ſo⸗ wohl beim Rinde als bei anderen Hausthieren, kön⸗ nen ohne ſonderlichen Nachtheil abgelöſt werden, und es muß dieſes ſogar allemal da geſchehen, wo Knochen⸗ fraß oder ein anderer Zuſtand der Klauen keine Hei⸗ lung erwarten laſſen.
132. Feſtſtecken fremder Körper im Schlunde.
Es kommt zuweilen vor, zumal beim Pferde und beim Rinde, daß ein zum Verſchlucken beſtimmter Körper, wegen ſeiner Form oder ſeiner Größe, nicht den Schlund hinabgleitet, ſondern in demſelben ſtecken bleibt, und zwar an irgend einer Stelle der Hals⸗ theile des Schlundes. Kartoffeln, Stücke von Rüben, auch eine eingegebene Pille zꝛc. bleiben am öfterſten im Schlunde ſtecken. Daß ſich ein ſolcher Fall ereignet hat, erkennt man an dem plötzlichen Eintritte deſſel⸗ ben, und daran, daß das Thier nicht ſchlucken kann, ſtark geifert, ohne daß im Maule die Urſache davon zu entdecken wäre; auch findet ein häufiges Rackſen ſtatt; das Thier zeigt ſich ängſtlich und unruhig, athmet an⸗ geſtrengt und nicht ſelten pfeifend und hörbar. Mei⸗ ſtens findet ſich auch an einer der Halsſeiten, in der Rinne, in welcher die Halsader liegt, eine mehr oder weniger große Wulſt, welche den Sitz des fremden Körpers andeutet.
Die Hülfe muß hier ſo ſchnell als möglich kom⸗ men, weil ſonſt, indem der fremde Körper die Luft⸗ röhre zuſammendrückt und verengt, leicht durch Erſtik⸗
kung der Tod erfolgen kann. Zuerſt ſetzt man dem Thiere ein Maulgatter ein, und unterſucht mit der Hand, ob der fremde Körper nicht etwa im hinteren Theile des Rachens ſtecken geblieben iſt. Findet dieſes nicht ſtatt, ſo gieße man etwa ein viertel Quart Oel in das Maul des Thieres, und verſuche den in dem Schlunde von außen fühlbaren Körper, durch einen Druck unterhalb deſſelben, nach und nach in die Höhe und nach dem Kopfe hin zu drücken. Dieſes gelingt jedoch ſelten, weil der fremde Körper gewöhnlich ziem⸗ lich feſt eingeklemmt wird; man ſucht ihn alsdann weiter in den Schlund hinabzuſtoßen, und zwar mit Hülfe eines hinreichend langen, etwa daumendicken und elaſtiſchen Stockes. Derſelbe wird an ſeinem vorderen Ende mit einem in Oel eingetauchten Knäul Heede umgeben, damit der Schlund nicht etwa verletzt werde. Ein Rohr oder eine ſtarke Weidenruthe ſind zu dieſem Behufe am paſſendſten; hat man etwa nichts anderes zur Hand, und iſt die Gefahr dringend, ſo kann man ſich auch eines geflochtenen Peitſchenſtils bedienen, der mit dem dünneren Theil voran in den Schlund eingeführt


