130 Dritter Teil. Die techniſche Verarbeitung der Wolle.
wegten Kamme, ſo beſitzt der Kammapparat einer Kämm⸗ maſchine gewöhnlich auch einen nach Art der Handkämme ein⸗ gerichteten ſowie einen beweglichen Kamm, welcher dadurch eine kontinuierliche Bewegung erhält, daß er aus einem rotierenden oder fortrückenden Körper beſteht. Solche rotierende Körper, auf welchen die Nadeln der Kämme befeſtigt worden ſind, bilden entweder Ringe(Kammringe, Ringkämme) oder Zylinder(Kammwalzen, Walzenkämme); die fortrückende Be⸗ wegung wird durch Ketten ohne Ende hervorgebracht(Kamm⸗ ketten, Kettenkämme); der feſtſtehende Kamm kann auch aus einer Zange beſtehen. Der Einſchlagapparat hat dem Kämm⸗ apparat die Wolle portionsweiſe durch Einſchlagen in die Zähne desſelben zu überliefern; er fungiert periodiſch wie die Hand des Kämmens. Der Ausziehapparat zieht den ge⸗ kämmten Bart aus den Kämmorganen heraus und legt die einzelnen Kammzüge ſo zuſammen, daß ein zuſammenhängendes und möglichſt gleichförmiges Band entſteht.
Zur Ingangſetzung der Maſchine werden die zu kämmenden Bänder in die Zuführung gebracht und vermittelſt eines glatten Blechſtreifens durch die Stäbe des Speiſeapparats eingeführt. Die Reinheit des Zuges hängt außer von der Feinheit der Wolle namentlich davon ab, daß die Zange in dem Moment, wo ſie gegen die Kämmwalze gerichtet iſt, ſich ſchließt, ſowie davon, ob die Nadelſtäbe in der Kammwalze und der Vorſteh⸗ kamm mehr oder weniger feine und dichtgeſtellte Nadeln haben. Stimmen die Nadelſegmente nicht, ſo wird der Zug nicht rein gekämmt.
Die Leiſtungen einer Maſchine kann man pro Stunde auf durchſchnittlich 11— 13 kg Zug und 27—30 kg Kämmling an⸗ geben; doch iſt dabei zu bemerken, daß man von AAA Wolle nicht das gleiche Quantum verlangen kann wie von AA oder A und B; je feiner die Wolle, um ſo länger hat man zu kämmen.
Anbei folgt eine Einteilung der Nadelſegmente und Vorſtechkämme.
(Siehe Tabelle S. 131.)
Die Nummer der Nadeln zeigt an, wie viel auf 1 cm nebeneinander gehen. Dieſe Einteilung iſt ſelbſtverſtändlich
vielerlei Abänderungen fähig und ſoll nur einen Anhalt geben.


