216 VI. Meliorationen.
in das Hauptgefälle der Fläche. Die gegenſeitige Entfernung richtet ſich nach ihrer Tiefe und nach der vorhandenen Näſſe(und beträgt 25— 40 m).
2. Die Unterhaltung der Gräben erfordert während des Sommers ein mehrmaliges Auskrauten und Räumen von Hauptgräben
Fig. 158. Grabenſyſtem einer Wieſe.
und der Zweighauptgräben, um die ganze Fläche möglichſt trocken zu halten, ſowie eine jährliche Räumung aller Nebengräben, die ſich wegen des ſonſt zunehmenden Verwachſens der Gräben billiger ſtellt, als eine nach mehrjähriger Pauſe vorgenommene Räumung.
§ 137. Die Drainage.
1. Die Drains oder Drainſtränge ſind Gräben, deren Sohle man ſo mit einem Material füllt, daß das Waſſer auf derſelben abfließen kann, und die dann mit Erde zugedeckt werden. Als Material zur Füllung der Grabenſohle verwendet man Feldſteine, Faſchinen oder Tonröhren und bezeichnet danach die Drains als Steindrains (Raſſeldohlen), Faſchinendrains und Röhrendrains. An Stelle der Tonröhren kann man, wenn man guten faſerigen Torf beſitzt, Torfröhren(Fig. 159) anwenden, deren jede aus zwei einzeln ge⸗ ſtochenen und getrockneten, halbzylinderförmigen Hälften zuſammengeſetzt wird. Die in der Regel nur in geringer Menge vorhandenen Steine und Faſchinen verwendet man zu der Entwäſſerung einzelner naſſer Stellen, die in Drainröhrenfabriken hergeſtellten Tonröhren bei der Entwäſſerung ganzer Felder.
Die Tiefe der Drainröhren beträgt, der Froſtgefahr wegen, nicht unter 1 m und, der ſchwierigen Herſtellung wegen, nicht über 1,5 m; die gegen⸗


