214 VI. Meliorationen.
E. Die Entwäſſerung.
§ 135. Die Entwäſſerungsanlage.
Eine jede Entwäſſerungsanlage zerfällt in drei Hauptteile: 1. die Vorflutanlage, 2. die Stauſchleuſe und 3. die Anlage zur Aus⸗ nutzung der Vorflut.
1. a) Die Vorflutanlage hat die erforderliche Senkung des Waſſerſpiegels am Ausflußende der zu entwäſſernden Fläche zu ſchaffen. Sie beſteht in einem offenen Graben, wenn es ſich um große Waſſermaſſen handelt, und wenn das vorliegende Gelände, durch welches die Vorflutanlage geführt werden muß, niedrig iſt. Wenn mäßige Waſſermengen zu bewältigen, und wenn kurze Strecken hoch⸗ gelegenen Geländes zu überwinden ſind, ſo wählt man eine Röhren⸗ leitung. Bei ſehr kleinen Waſſermengen kann man auch ein Heberrohr aus eiſernen Flanſchenrohren herſtellen und dadurch an Einſchnitttiefe ſparen. Ein Waſſerhebewerk iſt zu wählen, wenn die Vorflut auf natürlichem Wege überhaupt nicht zu beſchaffen iſt, oder wenn bei ge⸗ ringen Waſſermengen das vorliegende Gelände einen ſehr langen und darum teueren Einſchnitt verlangen würde.
Ein Waſſerhebewerk— unter Umſtänden auch eine Röhren— leitung und der offene Graben— laſſen ſich oft durch einen Ring⸗ graben unterſtützen, welcher, die zu entwäſſernde Fläche umſchließend, das Außenwaſſer vor ſeinem Eintritt in dieſelbe abfängt und dem Abflußkanal zuführt, beſonders wenn er erſt weiter unterhalb in die Vorflutanlage mündet. Der Ringgraben kann in der Regel ein be⸗ deutendes Gefälle erhalten, weil er das Außenwaſſer in hoher Haltung abfangen kann. Er bekommt daher auch ein kleineres Querprofil, als ein Graben, der das in die Entwäſſerungsfläche ſchon eingetretene Waſſer mit ſehr geringem Gefälle durch ſie hindurchleiten ſoll.
b) Eine andere Art der Vorflutbeſchaffung bei mangelnder Vorflut iſt das künſtliche Aufſchwemmen(die Kolmatage), durch das die Wieſenfläche ſelbſt erhöht wird. Man leitet einen Zufluß an einen Hügel heran, deſſen Erde man der Wieſe zuführen will, und läßt von dieſem aus das Waſſer derſelben zufließen. Es nimmt die von dem Hügel durch die Strömung losgeriſſene Erde mit; weitere Erde wirft man mit dem Spaten in das Waſſer hinein, worauf dieſes ſie auf der aufzuſchwemmenden Wieſe ablagert. Durch allmähliche Veränderung der Abbruchsſtelle am Hügel ſowie des Zuflußgrabens kann man nach und nach eine Strecke der Wieſe nach der anderen„aufſchwemmen“.
c) Bei den Abmeſſungen der Vorflutanlage iſt auf Hochwaſſer wie auf Mittelwaſſer(den gewöhnlichen Waſſerſtand) Rückſicht zu nehmen. Für beide Waſſerſtände iſt a) die größte zuläſſige Höhe feſtzuſtellen und danach das
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