D. Die Bachregulierung. 213
Die Verminderung des Gefälles läßt ſich durch Zuſammen⸗ faſſen und Unſchädlichmachen(Brechen) des überſchießenden Gefälles an einzelnen Punkten bewerkſtelligen. Bei ganz kleinen Waſſerrinnen kann man der Sohle von Strecke zu Strecke einen ſchrägen Abfall geben, der durch Belegen mit Raſen oder durch Pflaſtern vor Ausriſſen ge⸗ ſchützt wird. Bei Gräben und Bächen„bricht“ man das Gefälle an
Fig. 155. Wehr. Fig. 156. Grundwehr aus Senkfaſchinen.
einzelnen Stellen durch Wehre(Fig. 155). Die Sohle muß aber unterhalb des Wehres durch Steinſchüttung oder durch einen Flutboden vor Auskolkungen geſchützt werden. Sehr einfache Grundwehre laſſen ſich aus mehreren übereinander liegenden Senkfaſchinen(Fig. 156) (Senkwürſten) errichten. Dieſe ſtellt man her, indem man in je 1 m Entfernung aus zwei Pfählen beſtehende Böcke errichtet, friſches Reiſig einlegt und in deſſen Mitte Feldſteine packt. Mit Hilfe der Würgekette mit zwei Hebeln wird die Senkfaſchine von Stelle zu Stelle„gewürgt“ und mit Ruten oder Draht gebunden(Fig. 157).
b) Zur Verhütung von Überſchwemmungen der Ufergelände ſind dieſe 1. durch Deiche zu ſchützen, jedoch in dieſelben Auslaß⸗ ſchleuſen einzuſchalten, um bei Niederwaſſer das Binnenwaſſer aus⸗ laſſen zu können. Ferner kann man 2. zur Beſchleunigung des Abfluſſes den Querſchnitt des Baches verbreitern oder das Gefälle vermehren, indem man an gewundenen Stellen des Bach— laufes gerade Durchſtiche macht.
Fig. 157. Herſtellung der Senkfaſchinen.


