212 VI. Meliorationen.
Belegen von Grabenböſchungen bis zur Waſſerlinie(Fig. 152 gs) ſticht man den Raum für die Plaggen beſonders aus, ſo daß eine Kante — entſteht, auf die ſie ſich ſtützen können. b) Das ſogleich nach dem Auflegen erforderliche Feſtſchlagen der Plaggen befördert ihr Anwachſen und kann durch ein Anſchlämmen Fig. 153. Rafenklatſche. mit Waſſer unterſtützt werden. Man verwendet zum Feſtſchlagen die Raſenklatſche(Fig. 153) oder bei Grabenböſchungen ein kurzes, mit einem Griffe verſehenes Brettſtück.
D. Die Bachregulierung.
§ 134. Die Bachregulierung.
1. Der Schaden, den ein Bach verurſacht, kann auf dreierlei Weiſe entſtehen: 1. durch Angreifen der Ufer und der Sohle infolge zu großer Waſſergeſchwindigkeit, 2. durch Abſetzen von Schlamm und 3. durch Uberſchwem⸗ mungen. Die erſten beiden Übelſtände ſtehen in engem Zu⸗ ſammenhange mit⸗ einander, inſofern die an einer Stelle von den Ufern oder der Sohle entnom⸗ mene Erde an einer anderen wieder als Schlamm abgeſetzt wird.
2. a) Die Ab⸗ hilfe erzielen wir Fig. 154. Uferſchutz. bei Angriffen der Ufer und der Sohle und bei nun anderwärts erfolgendem Abſatz von Schlamm durch Uferſchutz und durch Verminderung des Gefälles zur Erzielung geringerer Waſſergeſchwindigkeit.
Den Uferſchutz erreichen wir entweder durch Einhängen von Bäumen, welche die Strömung verlangſamen, oder durch einen Flechtzaun(Fig. 154).


