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Leitfaden der landwirtschaftlichen Betriebslehre / von Theodor Freiherr von der Goltz
Entstehung
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3. Die Formen der landwirtſchaftlichen Unternehmung. 163

in Selbſtverwaltung. Es geht dies aus den oben angeführten Zahlen hervor; denn die in Adminiſtration befindliche Fläche iſt notoriſch nur eine geringe, wenngleich wir keine feſten ſtatiſtiſchen Angaben darüber haben.

Der ſelbſtwirtſchaftende Beſitzer wird und muß dahin ſtreben, daß die Subſtanz des Gutes und daß die einzelnen Betriebsmittel beſtändig ſich verbeſſern, daß die Erträge der Wirtſchaft fort⸗ dauernd ſteigen. Es giebt kein Gut im ganzen Deutſchen Reich, das nicht noch erheblicher, eine Ertragserhöhung bewirkender Ver⸗ beſſerungen fähig und bedürftig wäre. Dieſer Zuſtand wird voraus⸗ ſichtlich immer ſo bleiben, da Bodenmeliorationen nur ſehr allmälig vorgenommen werden können, auch langſam wirken. Ferner werden mit dem Fortſchreiten der Naturwiſſenſchaft und Technik ſowie mit der in dem wirtſchaftlichen Leben ſich vollziehenden Neugeſtaltungen auch immer neue Wege ſich aufthun, die geeignet ſind, eine Erhöhung der landwirtſchaftlichen Erträge herbeizuführen.

Bei Vornahme von Verbeſſerungen in dem Betriebe muß der Beſitzer allerdings immer auch ſeine perſönlichen Vermögens⸗ verhältniſſe berückſichtigen. Sind dieſe günſtig, ſo kann er unbedenk⸗ lich koſtſpielige und ſolche Meliorationen beginnen, deren Aufwand ſich vielleicht erſt nach einer längeren Reihe von Jahren bezahlt macht. Je weniger günſtig ſeine materielle Lage iſt, deſto vor⸗ ſichtiger muß er hierin ſein. Unter ſolchen Umſtänden hat er vor allem auf ein ausreichendes umlaufendes Betriebskapital Bedacht zu nehmen; denn hiervon hängt vor allem die Möglichkeit einer geregelten und zweckentſprechenden Wirtſchaftsführung ab. Demnächſt muß ſeine Sorge der Vervollſtändigung und Verbeſſerung des lebenden und toten Inventars gelten. In dritter Linie ſteht erſt die Vornahme von Meliorationen an den unbeweglichen Betriebsmitteln, an dem Grund und Boden ſowie an den Gebäuden; es ſei denn, daß letztere in ſo mangelhaftem Zuſtande ſich befinden, daß die darin unter⸗ gebrachten oder unterzubringenden lebenden oder toten Betriebsmittel mit erheblichen Schädigungen bedroht ſind.

Derjenige Umſtand, durch welchen bei der Eigenverwaltung am häufigſten die wünſchenswerte Verbeſſerung des Gutes und überhaupt eine rationelle Betriebsweiſe erſchwert oder verhindert wird, iſt eine zu hohe Verſchuldung des Beſitzers, namentlich eine zu hohe hypothekariſche Belaſtung des Gutes. In Folge davon wird es dem Beſitzer oft unmöglich gemacht, die behufs Steigerung der

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