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Leitfaden der landwirtschaftlichen Betriebslehre / von Theodor Freiherr von der Goltz
Entstehung
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3. Die Formen der landwirtſchaftlichen Unternehmung. 161

Zwecken, wozu ſie beſtimmt iſt, auch benutzte. Leider aber giebt es noch eine große Anzahl von Wirtſchaften, in denen es mit der Buchhaltung oder mit deren ſachgemäßen Ausnutzung ſehr mangel⸗ haft beſtellt iſt.

Den rechten Vorteil von der Buchhaltung hat nur derjenige Landwirt, welcher ſeine Bücher ſelbſt führt. In großen Betrieben iſt dies ja nicht möglich. Hier muß der Dirigent dieſe Arbeit ſeinen Beamten ganz oder teilweiſe überlaſſen. Solches ſchadet auch nicht, wenn nur der Betriebsleiter regelmäßig und eingehend von den Büchern Kenntnis nimmt, ihre ordnungsmäßige Führung überwacht und die in den Büchern enthaltenen Angaben benutzt, um daraus ſichere Anhaltspunkte für die Beurteilung der Zweckmäßigkeit oder Unzweckmäßigkeit der Wirtſchaftsorganiſation und ſeiner eigenen Wirt⸗ ſchaftsführung zu gewinnen.

3. Die JFormen der landwirtſchaftlichen Anternehmung.

Man unterſcheidet zwei Hauptformen der landwirtſchaftlichen Unternehmung: die Eigenverwaltung und die Pachtung. Bei erſterer wird der Betrieb auf Rechnung und Gefahr des Guts⸗ beſitzers geführt, der alſo zugleich Unternehmer iſt; bei letzterer ſind der Beſitzer des Gutes und der Unternehmer des darauf gegündeten Betriebes zwei verſchiedene Perſonen.

a) Die Eigenverwaltung.

Betrachtet man die Landwirtſchaft eines Staates als ein Ganzes, ſo muß man ſagen, daß es das beſte iſt, wenn die überwiegende Mehrzahl der Landgüter auch von ihren Beſitzern bewirtſchaftet wird, demnach unter Eigenverwaltung ſtehen. Der Grund und Boden eines Landes ſoll nicht nur dem gegenwärtigen Geſchlecht, ſondern auch allen künftigen Generationen dienen. Bei richtiger Bewirtſchaftung muß und kann ſeine Ertragsfähigkeit ſich dauernd erhöhen. Ein bleibendes, nie aufhörendes Intereſſe hieran hat in vollem Maße nur der Beſitzer; bei dem Pächter iſt dies abgeſchwächt, kann ſogar, bei allerdings unzweckmäßiger Feſtſtellung des Pacht⸗ verhältniſſes, in das Gegenteil umſchlagen. Albrecht Thaer hat den Unterſchied zwiſchen der Bewirtſchaftung durch den Eigentümer und durch den Pächter folgendermaßen charakteriſiert:die Ver⸗ beſſerung des Gutes macht die Freude des Eigentümers, die An⸗ füllung der Geldkaſtens die des Pächters aus. Das Gut iſt die

v. d. Goltz, Betriebslehre. 11