2. Die Ausübung der Betriebsleitung. 155
iſt, ſowie auch dafür, auf welche baren Einnahmen man rechnen darf und auf welche baren Ausgaben man ſich gefaßt machen muß.
Die Aufſtellung der hier genannten Voranſchläge bildet eine der wichtigſten Aufgaben des Betriebsleiters, deren Erfüllung er ſich in keinem Jahre entziehen darf, wenn er eine ſichere Grundlage für ſeine Wirtſchaftsführung haben will. Er muß dieſe Aufſtellung auch ſelbſt vornehmen; es dies ſchon nötig, damit er einen genauen Einblick in den jedesmaligen Stand ſeiner Wirtſchaft gewinnt. In größeren Betrieben wird er ſich dabei der Unterſtützung ſeiner Be⸗ amten bedienen.
Der hier zu Gebote ſtehende Raum geſtattet es nicht, für die einzelnen Voranſchläge beſtimmte Beiſpiele zu geben. Es finden ſich ſolche ſowohl in meinem Handbuch der landwirtſchaftlichen Be⸗ triebslehre“*) wie in meiner Schrift über die landwirtſchaftliche Buchführung**).
Zur Aufſicht über den regelmäßigen Gang des Betriebes ge⸗ hört ferner eine im Laufe jedes Jahres mindeſtens einmal vorzu⸗ nehmende Reviſion über die Betriebsmittel: Grund und Boden, Gebäude, totes und lebendes Inventar ſowie die Vorräte aller Art.
Die Grenzen, Wege und Gräben ſind jährlich einmal zu dem Zweck zu begehen, um feſtzuſtellen, ob die Grenzen unverletzt ſind, ob Wege, Waſſerläufe, Gräben in gutem Zuſtande ſich befinden, ob von den an den Wegen gepflanzten Bäumen keiner ſchadhaft iſt. Die vorhandenen Mängel müſſen notiert und bei nächſter paſſender Gelegenheit beſeitigt werden. In ähnlicher Weiſe ſind alle Wirtſchaftsgebäude von Innen und von Außen einer ge⸗ nauen Beſichtigung zu unterwerfen und die etwa vorhandenen Baumängel feſtzuſtellen. Die beiden Reviſionen geſchehen am beſten bei Beginn des Frühjahrs, da während des Winters die meiſten Beſchädigungen ſtattzufinden pflegen und deren Beſeitigung in der Regel nur im Frühjahr oder Sommer vorgenommen werden kann.
Beſonders zeitraubend, aber auch beſonders notwendig iſt die Reviſion des toten Inventars, da dieſes aus einer großen Zahl
*) Handbuch der landwirtſchaftlichen Betriebslehre, 2. Aufl. S. 552— 564.
**) von der Goltz, die landwirtſchaftliche Buchführung(Thaer⸗ Bibliothek) 7. Aufl. Verlagsbuchhandlung Paul Parey, 1892. S. 12—20 und S. 136- 142.


