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Leitfaden der landwirtschaftlichen Betriebslehre / von Theodor Freiherr von der Goltz
Entstehung
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154 III. Die Betriebsleitung oder die Wirtſchaftsführung.

überwachen. Wenn infolge eingetretenen Witterungswechſels oder infolge ſonſtiger unvorhergeſehener Umſtände anderweitige Maß⸗ regeln nötig ſind, muß er dieſe rechtzeitig in die Wege leiten. Da in jedem landwirtſchaftlichen Betrieb ſtets an ſehr verſchiedenen Stellen Arbeiten vorgenommen werden, ſo iſt es eine Aufgabe des Dirigenten, daß er wiederholt im Laufe des Tages perſönlich ſich davon überzeugt, ob überall die angeordneten Maßregeln in richtiger Weiſe ausgeführt werden und ob die damit betrauten Perſonen fleißig ſind. In größeren Wirtſchaften kann er die Aufgaben nicht allein erfüllen, ſondern muß dabei Beamte und Aufſeher zu Hilfe ziehen.

Bei allen ſeinen Anordnungen muß der Betriebsleiter immer ein beſtimmtes einheitliches Ziel im Auge haben und dieſes iſt ge⸗ geben in dem Wirtſchaftsplan, der für jeden rationellen Betrieb durchaus erfordert wird(ſ. S. 131 ff.). Da aber die Verhältniſſe in jedem Jahre mehr oder weniger wechſeln, ſo liegt es dem Be⸗ triebsleiter auch ob, jedes Jahr aufs neue zu prüfen, in welcher Art der angenommene Wirtſchaftsplan zur Durchführung zu bringen iſt. Je nach der Witterung und nach der Erntemenge des vorangegangenen Jahres, je nach den Preiſen der landwirtſchaftlichen Produkte oder der anzukaufenden Wirtſchaftsbedürfniſſe u. ſ. w. können ſehr ab⸗ weichende Maßregeln erforderlich ſein, um das ſich immer gleich bleibende Ziel, nämlich die Gewinnung eines möglichſt hohen Rein⸗ ertrages, zu erreichen. Der Betriebsleiter hat daher in jedem Jahr aufs neue eine Reihe von Voranſchlägen aufzuſtellen, welche für die inne zu haltende Wirtſchaftsweiſe einen feſten Anhalt zu

geben beſtimmt ſind. Dieſelben müſſen ſich erſtrecken auf die Art

der Beſtellung und Benutzung des Ackerlandes, auf die Verwendung der erzeugten Naturalien, auf die Fütterung der Zug⸗ und Nutz⸗ tiere, auf die zu erwartenden baren Einnahmen und Ausgaben. Man bezeichnet dieſe Voranſchläge als 1. Kulturplan, 2. Na⸗ turalien⸗Voranſchlag, 3. Futter⸗Voranſchlag, 4. Geld⸗ Voranſchlag. Am zweckmäßigſten werden die genannten Auf⸗ ſtellungen im Spätſommer oder zu Beginn des Herbſtes gemacht. Die Menge der bereits eingebrachten oder noch zu erwartenden Ernte läßt ſich dann ziemlich genau berechnen. Man weiß, wie viel an Futter und an verkäuflichen Produkten ungefähr zu Ver⸗ fügung ſteht und kann hieraus die nötigen Unterlagen dafür ge⸗ winnen, wie die Herbſt⸗ und Frühjahrsbeſtellung, wie die Fütterung der Viehbeſtände am zweckmäßigſten vorzunehmen und einzurichten