2. Die Ausübung der Betriebsleitung. 155
Wer die Entwickelung des landwirtſchaftlichen Beamtenſtandes während der letzten 30 bis 40 Jahre verfolgt hat, muß zugeben, daß derſelbe in jeder Beziehung ſich gehoben, auch ein etwas ein⸗ heitlicheres Gepräge angenommen hat. Aber in manchen Beziehungen bleibt noch vieles zu wünſchen übrig. Vor allem muß der Kor⸗ porationsgeiſt unter den Beamten mehr gepflegt werden. Sie ſelbſt müſſen in erſter Linie dafür ſorgen, daß die geiſtige und ſittliche Bildung ſowie die Tüchtigkeit für die Berufsausübung unter ihnen wächſt, daß die unbrauchbaren oder ſchädlich wirkenden Glieder ausgemerzt und daß die dem ganzen Stande gemeinſamen Intereſſen allſeitig gewahrt werden. Es kann dies in wirkſamer Weiſe nur dann geſchehen, wenn die landwirtſchaftlichen Beamten zu Vereinen zuſammentreten, bei denen die Mitgliedſchaft an die Bedingung geknüpft iſt, daß der einzelne einer ſeinem Stande entſprechenden Lebensführung ſich befleißigt. Dabei iſt es zuläſſig, wenn nicht gar wünſchenswert, daß in dieſen Vereinen die Prinzipale mit den Beamten ſelbſt zuſammenwirken. Ein derartiger Verein iſt z. B. der im Jahre 1864 gegründete ſchleſiſche Beamtenunterſtützungs⸗ verein; ferner der 1865 ins Leben getretene Berliner Verein deutſcher Landwirtſchaftsbeamten. Erſterer zählt etwa 225 Ehrenmitglieder(Prinzipale) und über 600 wirkliche Mitglieder (Beamte); letzterer hat etwa 170 Ehren⸗ und 850 wirkliche Mit⸗ glieder. Beide Vereine beſorgen die Vermittelung von Beamten⸗ ſtellen und zwar auf Anſuchen ſowohl der Prinzipale wie der Beamten; ſie unterſtützen zeitweiſe ſtellenloſe oder invalid gewordene Beamte, ebenſo die Hinterbliebenen von Beamten. Zur Erfüllung dieſer Aufgaben iſt es ſelbſtverſtändlich nötig, daß die Vereine eine gewiſſe Kontrolle über ihre Mitglieder ausüben, um ein ſicheres Urteil über deren Qualifikation zu gewinnen. Dieſe Kontrolle liegt in dem Intereſſe grade der ſoliden und tüchtigen Beamten und bildet ein wirkſames Mittel, um die untauglichen Beamten mehr und mehr auszumerzen.
b) Die Aufſicht und die Kontrolle über den regelmäßigen Gang und über den Erfolg des Betriebs.
Dem Betriebsleiter liegt es ob, dafür zu ſorgen, daß die Wirtſchaft fortdauernd in regelmäßigem Gange erhalten wird. An jedem Morgen oder ſchon an dem vorhergehenden Abend muß er die Anordnungen für die während des Tages vorzunehmenden Ar⸗ beiten treffen und muß ſpäterhin deren angemeſſene Ausführung


