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Leitfaden der landwirtschaftlichen Betriebslehre / von Theodor Freiherr von der Goltz
Entstehung
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152 III. Die Betriebsleitung oder die Wirtſchaftsführung.

dadurch zu erleichtern und angenehmer zu machen, daß er ſie in ſeine Familie zieht, ſie an den gemeinſchaftlichen Mahlzeiten und an den geſelligen Freuden des Hauſes teilnehmen läßt. Für die jungen unverheirateten Beamten liegt bei ihrer iſolierten Lage die große Gefahr vor, geiſtig, gemütlich und vielleicht moraliſch zu ver⸗ kommen, wenn ſie keinen Anhalt an ihrem Prinzipal und deſſen Familie beſitzen.

Die landwirtſchaftlichen Beamten ſetzen ſich aus den verſchieden⸗ ſten Elementen zuſammen ſowohl hinſichtlich ihrer Herkunft und bereits durchlebten Vergangenheit wie auch hinſichtlich ihres Bildungs⸗ grades. Es befinden ſich darunter Söhne von Großgrundbeſitzern, von Offizieren, höheren Staatsbeamten, Pfarrern, von Kaufleuten u. ſ. w., aber auch von Subalternbeamten, Elementarlehrern, Bauern u. ſ. w. In der erſtgenannten Gruppe war früher und iſt noch jetzt, wenn auch in abgeſchwächtem Maße, eine nicht ganz geringe Anzahl von Perſonen, die wegen Mangel an Begabung oder Fleiß auf der Schule nicht vorwärts kommen und deshalb in keinen Beruf, zu deſſen Ergreifuug eine beſtimmte Vorbildung erfordert wird, ein⸗ treten konnten; auch ſolche fehlen nicht, die wegen tadelnswerter ſittlicher Führung aus der Schule oder aus einem bereits ergriffenen Beruf haben ausſcheiden müſſen. Manche landwirtſchaftliche Beamte haben blos die Elementarſchule oder die niederen Klaſſen einer höheren Schule beſucht, während andere im Beſitz des Reifezeugniſſes eines Gymnaſiums ſich befinden, vielleicht auch ſchon einige Jahre auf der Univerſität ſtudiert haben. Es giebt wohl keinen Stand in unſerer bürgerlichen Geſellſchaft, deſſen Mitglieder in bezug auf

geiſtige und ſittliche Eigenſchaften ſowie in bezug auf Lebens⸗ anſchauungen und Lebensanſprüchen ſo große Verſchiedenheiten auf⸗ weiſen wie der Stand der landwirtſchaftlichen Beamten. Eine einheitliche Behandlung derſelben ſeitens der Wirtſchaftsdirigenten wird hierdurch ebenſo erſchwert wie das Aufkommen eines einheitlichen Korporations⸗ geiſtes unter den Beamten ſelbſt. Die Schwierigkeit wird dadurch bedeutend erhöht, daß die Beamten von einander getrennt wohnen und leben, ein reger Verkehr daher unter ihnen nicht möglich iſt. Ein einigermaßen ſicheres Urteil über die Qualifikation der Beamten beſitzen die Wirtſchaftsdirigenten in der Regel nur bezüglich der in ihrer eigenen Wirtſchaft oder auf benachbarten Gütern thätigen. Desgleichen kennen die Beamten ſelbſt immer nur eine ſehr geringe Anzahl ihrer Berufsgenoſſen ſo genau, daß ſie deren Leiſtungs⸗ fähigkeit oder deren ſittlichen Wert zu beurteilen vermöchten.