8 I. Die landwirtſchaftlichen Betriebsmittel.
wohl durch übermäßige Inanſpruchnahme ſeiner Kräfte ſo weit heruntergebracht werden, daß es ſich vorläufig nicht lohnt, auf ſeine Bebauung Arbeit und Kapital zu verwenden. Dann produziert er aber immer noch von ſelbſt Pflanzen der verſchiedenſten Art; durch Anſammlung von deren Rückſtänden und durch die fortſchreitende Verwitterung ſeiner Gemengteile gewinnt er dann früher oder ſpäter ſo viel an produktiver Kraft, daß ſein Anbau ſich wieder verlohnt.
Aus den geſchilderten Eigentümlichkeiten des Bodens ergiebt ſich, daß derſelbe weniger wie alle übrigen Betriebsmittel dem menſchlichen Einfluß unterworfen iſt. Seine Ausdehnung, ſeine klimatiſche Lage kann der Menſch nicht ändern; auf ſeine Zuſammenſetzung und ſeine wirtſchaftliche Lage hat er zwar einen gewiſſen, aber doch nur ſehr beſchränkten, auch nur nach längeren Zeiträumen wirkſamen Einfluß. Bei der Benutzung des Bodens und damit bei der ganzen Betriebsweiſe muß ſich der Landwirt nach den unabänderlichen oder doch nahezu unabänderlichen Verhält⸗ niſſen richten. Dies giebt gleichzeitig der Landwirtſchaft und der ländlichen Bevölkerung ihren ſtetigen, konſervativen Charakter und unterſcheidet ſie von faſt allen anderen Gewerbszweigen und von den darin thätigen Bevölkerungsklaſſen. Es iſt nichts verkehrter, als wenn man von der Landwirtſchaft verlangt, ſie ſolle das, was ſich in Induſtrie und im Handel bewährt hat, auch in ihrem Bereiche ohne weiteres anwenden. Induſtrie und Handel haben es mit be⸗ weglichen Betriebsmitteln zu thun, ſie können ſich ſchnell den ver⸗ änderten Verhältniſſen anpaſſen. Für die Landwirtſchaft iſt dagegen die Art der Bodennutzung wie die Art der durch die Bodennutzung bedingten Viehhaltung der Hauptſache nach für alle Zeiten gegeben; nur nach ſehr langen Perioden ſind erhebliche Veränderungen möglich oder doch mit Erfolg durchführbar.
Denjenigen Teil des im landwirtſchaftlichen Gewerbe erzielten Ertrages, der aus der produktiven Kraft des Bodens gewonnen wird, nennt man die Grundrente oder die Landrente. Sie ſtellt den Ertrag dar, welcher von dem Geſamtertrage nach Abzug der Zinſen für die in dem Betrieb wirkſamen Kapitalbeſtandteile und nach Abzug der aufgewendeten Arbeitskoſten noch übrig bleibt.
Von manchen wird das Vorhandenſein einer Grundrente in Abrede geſtellt; ſie behaupten, der Reinertrag der Landwirtſchaft habe lediglich ſeinen Urſprung in der auf den Betrieb verwendeten Arbeit und in ihn geſteckten Kapitalien. Dies iſt aber nicht zu⸗ treffend. In der Landwirtſchaft wirken die produktiven Kräfte des
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