1 94 Bodenkarten.
2. Die Lagerungsverhältniſſe laſſen ſich einzig und allein aus dem ſenkrechten Schnitt oder dem Profil des Bodens richtig
beurteilen. Eine Bodenkarte muß daher eine genügend große Anzahl
von Bodenprofilen aufweiſen.
3. Was die Bodenbeſtandteile und Bodenarten be⸗ trifft, ſo genügt es, die Bodenarten auf der Karte einzuzeichnen, weil ja die Beſtimmung, Benennung und Einteilung des Bodens
ſich ſtützt auf die Ermittlung oder Schätzung ſeiner vorwaltenden
oder charakteriſtiſchen Beſtandteile. Eine Bodenkarte muß alſo ein deutliches und überſichtliches Bild der in dem betreffenden Gebiete vorkommenden Bodenarten gewähren.
Die natürliche Grundlage für eine Bodentarte beſteht in einer Flurkarte, die neben den geometriſchen namentlich auch die topographiſchen Verhältniſſe richtig wiedergibt. Auf einer guten Flurkarte ſind die Grundſtücke im ganzen und im einzelnen nebſt Gebäuden, Grenzen, Wegen und Gewäſſern aufgenommen. Ferner ſind die Höhenkurven eingetragen und überdies auch die Hauptkulturarten nach Acker⸗, Wieſen⸗, Reb⸗, Waldland uſw. unter⸗
ſchieden. Wo derartige Flurkarten bereits vorliegen— und wo
dies nicht der Fall iſt, da wird man an die Herſtellung von Boden⸗ karten vorläufig überhaupt nicht herantreten—, da beſchränkt ſich die Arbeit demnach im weſentlichen auf das Aufnehmen und Ein⸗ zeichnen der Bodenarten und Bodenprofile.
Immerhin erfordern die Flurkarten, wenn ſie zu Bodenkarten werden ſollen, einige Abänderungen und oft auch Ergänzungen und Berichtigungen.
Vor allem iſt es wichtig, daß der Maßſtab nicht zu klein. genommen wird; ſonſt aber wird es mehr nützen, als ſchaden, wenn man im Hinblic auf die Verſchiedenartigkeit der lokalen Verhält⸗ niſſe einen gewiſſen Spielraum geſtattet. Im Anſchluß an den Maßſtab der topographiſchen Karte 1: 25 000 möchten wir für die Fllur⸗ ſowie für die Bodenkarten 1:2500 als Normalmaßſtab
empfehlen. Daneben kann der Maßſtab 1:5000, 1: 2000 und 1: 1000 gewählt oder beibehalten werden, je nachdem die Boden⸗ verhältniſſe einfach oder verwickelt ſind. Der Privatmann, der eine Aufnahme von ſeinem Gutsareal in einem noch größeren Maßſtabe, 3. B. 1: 500, beſitzt, wird ihn beibehalten. 3 Der Höhenabſtand oder die Aquidiſtanz der Horizontalkurven


