Die Keimung. 21
gelten laſſen; Gerſte, die unter 85 pCt. keimt, iſt als unbrauchbar für Malzzwecke zu bezeichnen.
Bei ungenügender Keimfähigkeit handelt es ſich nicht nur um eine geringere Ausbeute infolge der ausbleibenden Körner; die letzteren neigen auch ſehr ſchnell zu Schimmelbildung und Fäulnis, wodurch ſie zur Verminderung der Güte des Malzes weſentlich beitragen.
Außer der Keimfähigkeit iſt auch die Keimungsenergie in Betracht zu ziehen, d. h. die Schnelligkeit, mit welcher die Keimung vor ſich geht. Je vollkommener und ſchneller die Keimung ſtattfindet, deſto größer iſt die Gewähr, daß der dabei ſtattfindende Umwandlungsprozeß ſich bei allen Körnern auf der gleichen Stufe befindet. Nimmt die Keimung längere Zeit in Anſpruch, ſo iſt abgeſehen von dem Zeitverluſte, beſonders wenn ſie ungleichmäßig vor ſich geht, die Gefahr vorhanden, daß ein ungleichartig ausgebildetes Malz und damit eine ver⸗ ringerte Ausbeute erhalten wird, inſofern beim Unterbrechen des Keimungsprozeſſes ein Teil der Körner den dazu günſtigſten Moment noch nicht erreicht, ein anderer ihn ſchon über⸗ ſchritten hat.
Zur Feſtſtellung dieſer Keimverhältniſſe kann mit genügender Sicherheit nur ein direkter Keimverſuch dienen. Naturgemäßer⸗ weiſe findet ja die Keimung in der Erde ſtatt, und man kann dem entſprechend eine beſtimmte Anzahl Gerſtenkörner in Töpfe mit Erde ausſäen und ſo ihre Keimfähigkeit feſtſtellen. Der nähere Verlauf der Keimung, namentlich die Ausbildung der Wurzeln, entzieht ſich jedoch auf dieſe Weiſe der leichten Be⸗ obachtung. Man bedient ſich daher bei den Keimprüfungen beſſer der eigens dazu konſtruierten Keimapparate. Die Aufgabe dieſer Apparate iſt, den Samen die zur Keimung not⸗ wendigen Bedürfniſſe— Feuchtigkeit, Luftſauerſtoff und eine entſprechende gleichmäßige Temperatur— in möglichſt der Natur entſprechenden Weiſe zu gewähren, ohne dabei die leichte Be⸗ obachtung zu erſchweren, und je vollkommener ſie dieſen Zweck erfüllen, um ſo beſſer ſind die betr. Apparate.


