28 Erſter Abſchnitt. Einleitende Betrachtungen. Nahrungsmittel auf mäßiger Höhe hält und daß ſie der Hungersnot vorbeugt, indem der Handelsverkehr den irgendwo vorhandenen Über⸗ fluß an Ackerbau⸗ und Viehzuchtprodukten ſofort dahin ſchafft, wo durch Mißwachs oder durch Zunahnie der Bevölkerung ein Mangel eintritt.
Die Induſtrieländer des weſtlichen Europas ſind zum Teil gar nicht mehr im ſtande, auf dem eigenen Grund und Boden ſo viel Ge⸗ treide zu produzieren, wie zur Ernährung der Bevölkerung notwendig iſt. Voraus gilt das für die Schweiz, für Belgien und für Eng⸗ land. Aber auch in Deutſchland, Italien und Frankreich genügt die eigene Produktion nicht für den Bedarf, und ſelbſt Oſterreich⸗-Ungarn muß in ſchlechten Jahren den Ausfall durch Einfuhr decken.
Hieraus ergiebt ſich erſtens, daß ein hoher Schutzzoll auf Ge⸗ treide für die Länder des weſtlichen Europas bedenklich, und zweitens, daß der Getreidebau in dieſen Ländern keineswegs überflüſſig iſt.
Andererſeits iſt es ſelbſtverſtändlich, daß die inländiſche Land⸗ wirtſchaft zu Grunde gehen muß, wenn die Preiſe für Brotkorn(und Fleiſch) durch die ausländiſche Konkurrenz unter die Produktionskoſten herabgedrückt werden.
Deshalb erſcheint, ſo ſehr man im allgemeinen auch dem Frei⸗ handel das Wort reden wird, ein mäßiger Schutzzoll auf Getreide (und Fleiſch), insbeſondere für Deutſchland und Frankreich als ein Gebot der Selbſterhaltung. Der Freihandel wäre nur dann praktiſch durchführbar, wenn alle Staaten der Welt ſämtliche Zölle, wenigſtens ſämtliche Schutzzölle aufheben würden, was vorausſichtlich ſo bald nicht eintreten wird. So lange Amerika unſeren Induſtrieprodukten durch hohe Schutzzölle die Einfuhr erſchwert, haben wir das Recht und die Pflicht, die landwirtſchaftlichen Produkte, für die es Abſatz bei uns ſucht, gleichfalls mit Schutzzöllen zu belegen.
„Auf Bereicherung der Landwirte, und namentlich der Grund⸗ beſitzer“) darf es dabei nicht abgeſehen ſein, denn das geſchähe zum
¹) Julius Kühn hat in ſeiner Schrift: Die Getreidezölle in ihrer Be⸗ deutung für den kleinen und mittleren Beſitz— die Schrift erſchien im März 1885— den intereſſanten Nachweis geleiſtet, daß der größere und Großgrund⸗ Beſitz noch nicht ganz ½ der landwirtſchaftlich benutzten Fläche des deutſchen Reiches umfaßt, während dem mittleren und kleineren Beſitz(mit Gütern von 2— 100 ha Größe) zuſammen über 70% der Geſamtfläche zufallen; und daß der Betrag, der nach Deckung des eigenen Bedarfes von der geſamten Ernte der Halm⸗- und Hülſenfrüchte zum Verkauf kommt, für den ein Areal über 100 ha umfaſſenden größeren und Großgrundbeſitz 57,63%, für den mitt⸗ leren Beſitz oder den der Großbauern, mit 20— 100 ha Fläche 51,1%, für den Beſitz der Mittelbauern mit 5— 20 ha rund 50%, und für den Kleinbeſitz mit 2— 5 ha Fläche 34,05% durchſchnittlich ausmacht. Im Südweſten Deutſch⸗ lands liefert ſogar die gleiche Fläche landwirtſchaftlich benutzten Bodens bei dem bäuerlichen Beſitz von 5—20 ha ebenſo viel, ſelbſt eher noch etwas mehr Getreide auf den Markt, als ein für den Großgrundbeſitz des Nordoſtens typiſches Gut. Präziſer kann das völlig gleiche Intereſſe an der Zollerhöhung und die völlig gleiche Leiſtungsfähigkeit für Verſorgung des Getreidemarktes zwiſchen bäuerlichem Grundbeſitz und Großgrundbeſitz nicht zum Ausdruck kommen.


