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und die Saat auf 2 bis 3 Zoll verduͤnnt. Die Erndte be⸗ ginnt mit dem Gelbwerden des Krauts im Auguſt oder Sep⸗ tember. Die ausgezogenen Zwiebeln bleiben einige Zeit auf dem Felde liegen, werden von dem Kraut getrennt und an luftigen Plätzen vollends getrocknet.
Ueber Winter aufbewahrte Zwiebeln werden zum Saamenziehen im andern Frühjahr in Gärten gepflanzt.
§. 785. Man kann 50 bis 70 Cntr. Zwiebeln p. Mrg. erndten und dadurch einen bedeutenden Rohertrag erzielen.
Der Cntr. wird häufig mit 1fl 10 bis 1 fl. 40 kr. bezahlt.
XI. Der Meerrettig.
§. 786. Auch der Meerrettig, Cochlearia Armoracia, deſſen Verwendung in der Kuͤche ebenfalls allgemein gekannt iſt, wird in manchen Gegenden, z. B. in Franken, Han⸗ nover, um Hamburg ꝛc., im Groͤßeren gebaut. Er verlangt einen guten tiefgründigen Boden, der auf 1 ½ Fuß tief ge⸗ lockert und gut geduͤngt ſeyn ſoll.
§. 787. Man nimmt von vorjährigen Pflanzungen Feder⸗ kiels dicke Wurzel⸗Schoͤßlinge und pflanzt ſolche im Fruͤh⸗ jahr in das wohlvorbereitete Land in 6 bis 8 Zoll tiefe Rinnen, welche 2 Fuß weit von einander ſind. Im Som⸗ mer wird gehackt und rein gehalten, auch hebt man die Pflänz⸗ linge mehrmalen etwas hervor und bricht oder ſchabt die jungen Nebenſchoſſen ab. Man kann im erſten oder zweiten Herbſte die Meerrettigwurzeln erndten. Die Anlage kann laͤngere Zeit benutzt werden, und die endliche gaͤnzliche Ver⸗ tilgung des Meerrettigs vom Patze iſt ſchwierig.
XII. Einige andere Arzneypflanzen.
§. 788. Da die in dieſem Capitel bereits aufgeführten Gewaͤchſe groͤßtentheils auch zugleich officinell ſind, ſo duͤrf⸗ ten hier noch einige andere Arzneygewächſe zu nennen ſeyn, welche zuweilen auf dem Felde gebaut vorkommen, als Sie⸗


