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dient bekanntlich zu Arzneyen und verſchiedenen techniſchen Zwecken, namentlich wird ſie auch zur Bierbrauerei mit⸗ verwendet.
§. 780. Man waͤhlt zum Anbau des Suͤßholzes eine milde Lage und einen tiefgründigen, lockeren, nicht kraft⸗
loſen Boden, welcher im Herbſte mit kurzem Miſte gedüngt
und tief umgeſpatet wird. Im Frühjahr wird er vollends klar zubereitet, wonach die Setzlinge(§. 781) in der Ent⸗ fernung von 1 ½ Fuß gepflanzt werden. Die Pflanzung wird uͤber Sommer gut bearbeitet; uͤber Winter werden die Stöcke mit Miſt bedeckt, welcher im Frühjahr untergehackt wird.
§. 781. Die Pflanzung muß wenigſtens 3 Jahre fort⸗ gepflegt werden. Im dritten, oder ſelbſt erſt im vierten Herbſte wird geerndtet, indem man die Wurzeln ausgräbt, die ſtärkeren davon zum Verkaufe beſtimmt und die ſchwä⸗ cheren zum Verſetzen im folgenden Fruͤhjahre einſchlägt. Man kann letztere aber auch auf dem Paatze belaſſen und lomit die Pflanzung daſelbſt fortſetzen.
§. 782. Der Ertrag kann ſich auf 9 bis 10 Entr. Süß⸗ holzwurzel p. heſſ. oder pr. Mrg. belaufen.
Der Preiß p. Cutr. iſt gewöhnlich 12 bis 15 fl.
X. Die Zwiebel.
§. 783. Die gemeine Zwiebel, Allium Cepa, dieſes überall in den Küchen ſtark verbraucht werdende Gewächs, wird in mehreren Gegenden von den kleineren Wirthen in be⸗ traͤchtlicher Ausdehnung auf dem Felde gebaut und von ſol⸗ chen an umherziehende Haͤndler abgeſetzt.
Man baut mehrere Arten, namentlich runde und lange(birn⸗ foͤrmige).
§. 784. Die Zwiebel verlangt einen humusreichen Bo⸗ den. Der Saame wird im März auf das ſchon vor Winter gut vorbereitete Land geſät(a Pf. p. Mrg.), flach unter⸗ gebracht und angepatſcht oder gewalzt. Später wird gejätet
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