Teil eines Werkes 
1. Bandes, 2. Abtheilung (1839) Specielle Pflanzenproductionslehre
Entstehung
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angedeuteten Regeln behandelt, nur darf er beim Aufdecken im Früh⸗ jung nicht auch ſchon beſchnitten werden.

§. 751. Dem guten Gedeihen des Hopfens können hinderlich ſeyn: a) Lange anhaltende Näſſe oder Duͤrre, beſonders waͤhrend der Bluͤthezeit; Spatfroͤſte, Stürme. b) Honig⸗ und Mehlthau, als Folge von ungünſtiger Wit⸗ terung, wonach ſich in der Regel die Blattlaͤuſe in unge⸗ heurer Menge einſtellen und die kranken Blaͤtter vollends verzehren. c) Die Hopfenraupe, Phalaena noctua humuli, benagt die Wurzeln und verſetzt den Stock dadurch in einen krankhaften Zuſtand; auch die Engerlinge thun zuweilen in ähnlicher Art Schaden.

5. Dauer der Hopfenpflanzungen. §. 752. Die Dauer einer gut angelegten und unter⸗ haltenen Pflanzung iſt 12 bis 15, zuweilen bis 20 Jahre und darüber. Faͤngt die Anlage an ſtark zuruͤckzugehen⸗ ſo ſtockt man ſie aus, baut einige Jahre Kartoffeln, Klee ꝛc. und kann ſie dann von Neuem wieder anlegen.

Auf günſtigem Boden kann man die Stöcke nach und nach er⸗ neuern und dadurch eine ſehr lange Dauer der Anlage erzielen.

6. Erndte und Ertrag.

§. 753. Die Erndte tritt gewoͤhnlich im September ein. Eg iſt wichtig, den richtigen Zeitpunkt zu treffen, welcher eingetreten iſt, wenn die Saamenköpfe(Trollen) vielen Staub(Mehl), nebſt fettigem Anfühlen, und braͤun⸗ liche Saamenköoͤrnchen beſitzen, zugleich gelbgrün ausſehen, ohne ſich ſchon ſtark geoͤffnet zu haben. Man ſchneidet die Ranken ab, hebt die Stangen mittelſt eines eigens dazu dienenden Hebers aus und pfluͤckt über Tuͤchern, welche auf Boͤcke geſpannt ſind, ab, indem die Stangen darauf gelegt worden, oder man ſtreift die ganzen Ranken von den Stangen, bindet ſolche in Bündel, um ſie zu Hauſe ab⸗ pfluͤcken zu laſſen.