— 291—
§. 747. Ende März oder Anfangs April wird zum Setzen geſchritten, indem man an jede Pflanzſtelle ein Loch von 1 ½ bis 2 Fuß Weite und etwa 1 Fuß Tiefe aufdeckt, daſſelbe zur Hälfte und mehr mit verrottetem Miſte oder gutem Kompoſt ausfüllt und dann mit Erde dem Boden gleich wieder deckt. Auf jede Stelle ſetzt man 2 oder 3 Fech⸗ ſer(Setzlinge) oben nahe zuſammen, nach unten mehr von einander, zieht noch etwas Grund darüber und bezeichnet die Pflanzſtelle mit einem eingeſetzten Stängchen.
Je ſchlechter der Boden, deſto mehr Dünger nehme man; in der Regel hat man p. heſſ. oder pr. Morgen 40 bis 50 Pferdslaſt guten Dünger nöthig.— Tritt trocknes Wetter nach dem Pflanzen ein, ſo muß begoſſen werden.
§. 7us. Im Juni wird die junge Anlage zum erſten⸗ mal, im Juli zum zweitenmal behackt; ſpäter nach Erfor⸗ derniß rein gehalten. Die jungen Ranken werden an die Staͤngchen etwas angeheftet; im Spatherbſt wird die Ranke über dem Boden abgeſchnitten, der Stock mit Erde etwas gedeckt.
Je kräftiger das Land und die Düngung, um ſo eher darf man im erſten Jahre ſchon auf einigen Ertrag(Jungfernhopfen) rechnen. Danach hat man ſich auch in der Wahl kürzerer oder längerer Stan⸗ gen im erſten Jahre zu richten.
Im erſten Jahre iſt auch das Zwiſchenpflanzen von Wurzel⸗ gewächſen ſtatthaft.
4. Pflege der Hopfenanlagen.
§. 749. Es iſt vorauszuſetzen, daß man vom zweiten Jahre an für die erforderlichen Stangen geſorgt habe. Je laͤnger ſolche ſind, um ſo beſſer; unter 30 Fuß darf die Länge nicht betragen. Sie müſſen gehörig glatt gemacht und zugeſpitzt ſeyn. . Gewöhnlich bedient man ſich Stangen von Kiefern oder Fichten; zur Noth ſind auch noch einige weiche Laubhölzer dazu zu gebrau⸗ chen. Man hat ſchon mancherlei Vorſchläge und darauf beruhende
19*


