Teil eines Werkes 
1. Bandes, 2. Abtheilung (1839) Specielle Pflanzenproductionslehre
Entstehung
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§. 720. Den ausgenommenen Krapp laͤßt man in klei⸗ nen Haufen abtrocknen, reinigt ihn von der anklebenden Erde und verkauft ihn am beſten ſogleich. Iſt dieß aber nicht alsbald thunlich, ſo muß er auf luftigen Boͤden weiter mit Sorgfalt getrocknet werden.

§. 721. Bei zweijahrigem Krapp iſt der Ertrag auf us bis 60 Ctnr. maͤßig abgetrocknete Wurzeln p. h. oder pr. Morgen(60 bis 75 Ctnr. p. w. M.) bei dreijährigem zu 54 bis 72 Ctnr.(67 bis 90 Ctur. p. w. M.) anzuneh⸗ men. Außerdem wird im Herbſt ein nicht unbeträchtlicher Ertrag an zur Fütterung geeignetem Kraut oder Heu ge⸗ wonnen. 1

Der Centner halb abgetrocknete Krappwurzeln wird mit 1 bis 2 ½ fl. bezahlt. Das Krappkraut macht die Milch und das Fleiſch der damit gefütterten Thiere röthlich, iſt indeſſen geſund.

II. Der Waid.

§. 722. Bevor der Indigo zum Blaufärben allgemei⸗ nen Eingang gefunden, war die Cultur des zum gleichen Zwecke dienenden Waides, Isatis tinctoria, in mehreren Landſtrichen, wie namentlich in Thüringen, ſehr verbreitet. Seitdem hat aber der Waidbau bedeutend abgenommen und

an vielen Orten ſelbſt ganz aufgehoͤrt; indeſſen iſt es That⸗

ſache, daß der Waid bei der Faͤrberei noch nicht ganz ent⸗ behrlich geworden iſt, daher auch an manchen Orten ſein Anbau fortgeſetzt wird.

Früher gehörte zu den Erforderniſſen des Waidbaues, daß man auch die Formation und Behandlung der ſogenannten Waidballen verſtand und eine dazu dienende Waidmühle beſaß oder benutzen konnte; neuerer Zeit kaufen aber die Färber auch die bloß getrockne⸗ ten Blätter. 3

§. 723. Dieſes Faͤrbekraut kann in allen beſſeren Ge⸗ genden Deutſchlands gebaut werden, wo ein lockerer, gut gearteter Boden ſich findet. Man düngt dazu vor Winter