— 32—
ſei in der Regel ½ bis ¾ Fuß, ihre Tiefe ½¼ bis ½ Fuß. Je regelmäßiger die Oberfläche der Wieſe, und je mehr man über bedeutende Waſſermaſſen disponiren kann, um ſo gerader kann ihre Richtung, um ſo bedeutender ihre Länge und Entfernung von einander ſeyn. Ihre Länge verhält ſich deßhalb zwiſchen 20 und 60 Fuß, ihre Entfernung von einander zwiſchen 30 und 100 Fuß.
Bei ungleichartigem, vorerſt nicht umzubauendem Terrain muß die Richtung der Ueberſchlaggräben noch mannichfacher ſeyn, als die der Vertheilungsgräben.(§. 74.)
§. 77. Wenn bei regelmaͤßig beſchaffener oder gebau⸗ ter Lage und nicht zu ſtarkem Fall einer groͤßeren Wieſen⸗ fläche die Vertheilungsgräben nach§. 74 angelegt ſind, ſo münden in den erforderlichen Zwiſchenräumen ſtets zwei Waͤſſerungsgräben einander gegenuͤber in den Vertheilungs⸗ graben ein, und kann mittelſt eines Raſens oder Stau⸗ brettes das Waſſer in beiden zu gleicher Zeit zum Ueber⸗ ſchlagen gebracht werden.
Die nachſtehende Scizze dient für ſolche Bewäſſerungsanlage zur näheren Erläuterung.
₰


