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tungsgraben aus in der Richtung des Hauptgefälles angelegt. Bei ſtarkem Gefälle muß dieſe Richtung vermieden werden, und bei verſchiedenartig geſtalteter Oberfläche, welche, we⸗ nigſtens vorerſt, nicht umgebaut werden ſoll oder kann (ſ.§. 82), muß auch ihre Richtung nach Geſtaltung des Terrains verſchieden ſeyn.
§. 75. Sobald die Wieſe keinen ſtarken Fall hat, ſollen die Vertheilungsgräben(erhoͤhte Zuleitungsgräben, ſ.§. 71, vorausgeſetzt) mittelſt kleiner Raſendaͤmmchen mit ihrem oberen Rande uͤber der Oberfläche des Bodens gehal⸗ ten werden, damit das Waſſer aus denſelben raſch in die Wäſſerungsgraͤben übertreten kann. Ihre Breite richtet ſich wieder nach Laͤnge und Waſſermenge, und verhaͤlt ſich mei⸗ ſtens zwiſchen 1 und 2 Fuß; ihre Tiefe ſoll in der Regel die Hälfte der Breite betragen. Ihre Entfernung von ein⸗ ander iſt ſehr verſchieden nach Lage und ſonſtiger Beſchaf⸗ fenheit der Wieſe. Bei regelmäßiger Lage genügt eine Entfernung von etwa 100 Fuß oder etwas daruͤber; in weni⸗ ger regelmaͤßigen Lagen oder bei Mangel an Waſſer müſſen ſie oft auf 60 bis 80 Fuß zuſammenrücken. Durch ange⸗ brachte Schleußen(im Kleineren auch nur Staubretter) er⸗ halten ſie nach Erforderniß ihr beduͤrftiges Waſſer aus dem Zuleitungsgraben.
In Oberitalien hält man es, nach Burger, häufig für nützlich, die Vertheilungsgräben zu mauern.
§. 76. Die Ueberſchlag⸗ oder Wäſſerungs⸗ gräben empfangen das Waſſer aus den Vertheilungsgrä⸗ ben oder, bei kleineren Flaͤchen, direct aus dem Zuleitungs⸗ graben, und dienen dazu, das Waſſer ſo an die Wieſe abzugeben, daß dieſelbe überrieſelt wird. Sie ſollen in der Regel eine waagerechte Richtung haben, ſo daß das hin⸗ eingelaſſene Waſſer gleichmäßig über ihren unteren Rand übertritt. Nur bei beträchtlicher Laͤnge und vielem Waſſer gebe man ihnen eine ganz geringe Neigung. Ihre Breite


