Teil eines Werkes 
1. Bandes, 2. Abtheilung (1839) Specielle Pflanzenproductionslehre
Entstehung
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folg in Anwendung zu bringen, wenigſtens 2 Zoll Fall auf 10 Fuß haben. Bei guͤnſtigerem Boden reichen 1 ½ Zoll Fall auf dieſe Strecke hin; unter 1 Zoll Fall auf 10 Fuß iſt aber eine Hangbewaͤſſerung nicht mehr mit genügendem Erfolge ausführbar.

Nur die geringeren Koſten, welche der Hangbau erfordert, kön⸗ nen bei ſo geringem Gefälle mitunter beſtimmen, demſelben vor dem Beetban den Vorzug zu geben, wenn ſchon dieſer hier einen größe— ren Erfolg bewirken würde. Auch Mangel an Waſſer kann bei zu geringem Gefälle es rechtfertigen, dennoch den Hangbau zu wählen, da der Beetban ſich nur lohnt, wenn hinreichendes Waſſer dafür zu Gebot ſteht(ſ.§. 84).

Zuleitung des Waſſers.

§. 65. Um das Waſſer auf die Höhenpunkte des Hanges zu bringen, bedarf es vor Allem eines oder mehre⸗ rer Hauptzuleitungsgräben, die mit dem Bache, Fluſſe, den Quellen oder beſonderen Behältern oder Leitungen, welche das Waſſer hergeben, in Verbindung ſtehen.

Bei Mangel an Waſſer, z. B. bei waſſerarmen Qunellen, thut man wohl, beſondere hoch gehaltene Sammelgruben anzulegen, aus denen dann zur geeigneten Zeit mittelſt Abläſſer das Waſſer in die Zuleitungsgräben tritt. Selbſt blos zum Anſammeln des Regen⸗ waſſers iſt die Anlegung ſolcher Behälter öfters rathſam.

§. 66. Behufs der Zuleitung des Waſſers ſind je nach der Localität mancherlei Vorkehrungen zu treffen. Bei ſich darbietendem geringem Gefaͤlle oder ſonſtigen beſonderen Localumſtänden kann namentlich eine Herbeileitung aus groͤßerer Entfernung erforderlich werden.

§. 67. Die Eintreibung des Waſſers in den Zulei⸗ tungsgraben kann bei kleinem Gewäſſer häufig mittelſt einer einfachen Schleuße bewirkt werden. Bei ſtärkeren Baͤchen oder kleineren Flüſſen, beſonders ſolchen, welche zeitweiſe ſtärkere Waſſermaſſen enthalten, ſind Wehre oder grö⸗ ßere Schleußen— Stauwerke— nöthig, wäh

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