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koſtet und häufig auch noch etwas mehr Ausbeute liefert; und 2) weil man im Stande iſt, raſch ſeine bedürftige Saamfrucht, ſowie bei günſtigen Conjuncturen eine zum Verkaufe beſtimmte größere Quantität auszudreſchen.
§. 644. Nachdem das abgedroſchene Stroh aufgebun⸗ den und bei Seite geſchafft worden, wird die Frucht zur Trennung der noch darunter befindlichen Halme und Aehren durch grobe Siebe geſchlagen, dann wird durch's Werfen mit der Schaufel, beſſer aber durch Putzmühlen(Frucht⸗ fegen) die Trennung des Staubs, Unkrautſaamens und der leichten Körner von der guten Frucht bewerkſtelligt. Zum Abſcheiden des Unkrauts werden nach Erforderniß auch noch verſchiedene feinere Siebe angewendet.
VIII. Aufbewahrung der Körner.
§. 645. Die gewöhnliche Art der Aufbewahrung der ausgedroſchenen Körner iſt auf Speichern(Kornböden, Fruchtkäſten), welche in den oberen Räumen von Wirth⸗ ſchaftsgebäuden oder in beſonders dazu beſtimmten Bauten eingerichtet ſind. Sie ſollen vor jedem nachtheiligen Ein⸗ fluſſe der Witterung geſchützt, mit guten Fußböden(Dielen oder Eſtrich) ſowie mit zahlreichen Luftzügen verſehen ſein. Ihre Höhe braucht nicht mehr als 8 bis 9 Fuß für die einzelne Speicherabtheilung zu betragen.
Die Luftzüge ſind beſſer einige Fuß über dem Fußboden, als mehr in der Höhe angebracht; ſie müſſen mit Läden und Gittern verſehen ſein.
§. 646. Je weniger vollkommen trocken das Getreide iſt, um ſo dünner muß es aufgeſchüttet, auch öfters gewendet werden. Trockne Frucht darf 1 ½ Fuß, die rauhen Sorten, wie Spelz, dürfen noch höher aufgeſchüttet werden. Von Zeit zu Zeit muß das länger aufgeſpeicherte Getreide umgeſtochen wer⸗ den. Zugleich iſt auf Reinlichkeit, Abhaltung oder Tödtung


