Teil eines Werkes 
1. Band, Pflanzenproductionslehre, 1. Abtheilung (1841) Allgemeiner Pflanzenbau
Entstehung
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bracht werden und dadurch alſo auch ein directer Nutzen aus den dazu verwendeten Pflanzenproducten erzielt wird. Nur unter ganz beſonderen Umſtänden wird die Landwirthſchaft ohne Viehhaltung betrieben; nichts Seltenes dagegen iſt es, daß es der Vortheil erheiſcht, die ganze Bodenproduction oder doch den größten Theil davon durch den Viehſtand conſumiren zu laſſen. Demnach ſind alſo nicht blos Pflanzen, ſondern auch Thiere die Producte, welche der Landwirth zu erzielen ſtrebt.

Um Landwirthſchaft betreiben zu können, ſind gewiſſe materielle Erforderniſſe unumgänglich nöthig. Das erſte Erforderniß iſt der Beſitz von culturfähigem Boden, daran ſchließt ſich das Beduͤrfniß von Arbeitskräften, Nutz⸗Vieh, Gebäuden, Geräthſchaften, Saatfrüchten u. ſ. w.

Wenn die Production von nutzbaren Pflanzen und Thie⸗ ren als allgemeiner Zweck des Landwirthſchaftsbetriebs zu betrachten iſt, ſo ſoll dagegen der beſondere Zweck, der Hauptzweck des Betriebes, ſtets ſeyn: aus dem bewirth⸗ ſchafteten Grund und Boden und dem zu den Betriebserforderniſſen und Mitteln angelegten und vorgelegten Capitale den möglichſt höchſten und nachhaltigen Reinertrag zu erzielen.

Dazu gehört nicht nur, daß die Production der Natur der betreffenden Pflanzen und Thiere gemäß betrieben werde, ſondern daß man auch mit nicht zu hohem Aufwande möglichſt viel producire und das Producirte an⸗ gemeſſen verwerthe.

Es theilt ſich zu dem Ende die Lehre der Landwirth⸗ ſchaft in zwei Haupttheile, nämlich die Productions⸗ lehre und die Betriebslehre.

Die Productionslehre umfaßt die Bedingungen, unter welchen die Gewächſe und Thiere im Allgemeinen her