Ausmittelung des Flaͤcheninhalts und des Zeitraums der Stoppelweide⸗Benutzung.
Die Stoppelweide oder Stoppelbehuͤtung faͤngt in der Regel mit dem iſten Auguſt an und wird damit bis Martini fortgefahren. Es werden auch hier ebenfalls, ſo wie im Brach⸗ felde, nach der Dreidings⸗Ordnung Hegefurchen gezogen, welche Kuhhuͤtung und Schaafhuͤtung begraͤnzen. Der Bauerſchaft iſt aber erlaubt, diejenigen Roggenſtoppeln oder Aecker, auf welchen Stoppelruͤben und im naͤchſten Fruͤhjahr Fruͤhgerſte und Flachs angebaut werden ſollen, bald nach der Roggenernte umzuackern oder zu ſtuͤrzen. Dieſe Einſchraͤnkung der Stoppelweide be— traͤgt zuſammen bei den 14 Bauern 252 Morgen. Die Weideflaͤche vom Sommerfelde wird eben ſo gemeinſchaftlich benutzt, wie der Stoppel vom Winterfelde, nur mit dem Unterſchiede, daß in dieſem Felde nur 112 Morgen zum Gruͤnzeug⸗Anbau zeitig zu ſtuͤrzen den Bauern erlaubt iſt. Nach genauer Ausmittelung der alljaͤhrlich gezogenen Hegefurchen, enthaͤlt die Schaafweide im Stoppelfelde 700 Morgen Flaͤche und wenn nun das ſaͤmmtliche Stoppelfeld von beiden Fel⸗ dern 1600 Morgen betraͤgt und die zeitigen Stuͤrzaͤcker, ſo wie die Schaafhuͤtung davon abge— zogen wird,
ſo bleiben 536 Morgen Stoppelweide zur gemeinſchaftlichen Benutzung fuͤr das oben berechnete Kuhvieh der Bauern und kleinen Gemeine. b) Abſchaͤtzung und Werth des Brach⸗ und Stoppelweiderechts der klei⸗ nen Gemeine. Abſchaͤtzung der Brachweide nach Heu berechnet.
1) Die Brachweide enthaͤlt nach der beſchriebenen Ausmittelung 330 Morgen, dieſe iſt nach einer beſondern Berechnung und Abſchaͤtzung im Durchſchnitt aller drei Felder, frucht⸗ barer und unfruchtbarer Jahrgaͤnge, unter Zuſtimmung ſaͤmmtlicher Intereſſenten, der Morgen fuͤr den Zeitraum von Georgi bis ultimo Juni auf 2 ½⅞ Centner Heuertrag geſchaͤtzt, dieſes be⸗ traͤgt 825 Centner Heu. Wenn nun mit 223 Stuͤck Großvieh dieſe beſchriebene und abge⸗ ſchaͤtzte Brachweide benutzt wird, ſo kommt demnach eine alljaͤhrliche Nutzung pro Kuh nach voller Anrechnung des Bruches:
von 407 Pfund Heu. Abſchätzung der Brachweide nach Roggenwerth.
Die Brachweide iſt von guter Beſchaffenheit, ſie iſt der Gefahr einer Ueberſchwem⸗ mung nicht ausgeſetzt und beſteht aus guten, nahrungsreichen Graͤſern. 2 ½ Pfund dergleichen Heu ſind dem Werthe eines Pfund Roggens gleich zu ſchaͤtzen, mithin ſoll die kleine Gemeine fuͤr die Entſagung des Brachweiderechts mit voller Anrechnung des Bruches erhalten
alljaͤhrlich pro Kuh 163 Pfund Roggenwerth. 12


