— 90
Entſchädigung mit Ackerland für die Entſagung des Brachweiderechts. Nach einem gemeinſchaftlichen Uebereinkommen der Gemeine ſollen die Mithuͤtungsbe⸗ rechtigten ſaͤmmtlich mit Ackerlande, und zwar vom Boden beſter Guͤte hieſigen Orts entſchaͤ⸗ diget werden. Der hieſige beſte Boden iſt bei Errichtung des Steuer⸗ECataſtri auf 4½ Korn Ertrag veranſchlagt, vom unterſchriebenen Oeconomie⸗Commiſſario mit Zuziehung der Kreis⸗ Taxatoren aber der Magdeb. Morgen zu 320 Pfund Roggenwerth, nach Abzug der Saat⸗Be⸗ ſtellungskoſten, Staatsabgaben und Gefahren, Rein⸗Ertrag geſchaͤtzt, mithin ſoll der Weide⸗ berechtigte an Ackerland von beſchriebener Guͤte pro Kuh zu Erb⸗ und Eigenthume, mit voller Anrechnung des Bruches 92 Quadratruthen erhalten, um ihm den allaͤhrlichen Reinertrag von 163 Pfund Roggenwerth zu ſichern. Die Bauerſchaft tritt alſo ab an die kleine Gemeine fuͤr die Entſagung des Brach⸗ weide⸗Rechts fuͤr ſaͤmmtliche 83 Kuͤhe .. 42 Morgen 76 Quadratruthen. Abſchaͤtzung der Stoppelweide nach Heu berechnet. 2) Die Stoppelweide enthaͤlt nach beſchriebenem Umfange 536 Morgen, es iſt der Morgen im Durchſchnitt aller Jahre mit Beruͤckſichtigung des Zeitraums der Nutzung, auf 1 Centner Heu⸗Ertrag geſchaͤtzt, mithin betraͤgt die ſammtliche Stoppelweide 536 Centner Heu, mit 223 Stuͤck Großvieh wird dieſe Weide benutzt, es kommt demnach mit voller Anrechnung des Bruches pro Kuh:
.
265 Pfund Heu. Abſchaͤtzung der Stoppelweide nach Roggenwerth.. Nach der Beſchaffenheit dieſer Stoppelweide koͤnnen nicht mehr und weniger als 3 Pfd. dergleichen Heu einem Pfunde Roggen gleich geſchaͤtzt werden, dieſes betraͤgt pro Kuh nach voller Anrechnung des Bruches:. 8090 Pfund Roggenwerth. Entſchaͤdigung mit Ackerland, fuͤr Entſagung des Stoppelweiderechtes⸗ Mit Ackerland ſoll entſchäͤdiget werden, es muͤſſen daher die Weideberechtigten, fuͤr die Entſagung des Stoppelweide⸗Rechtes. 4 pro Kuh 51 Quadratruthen: nach voller Anrechnung des Bruches an Ackerland von beſchriebener Guͤte zu Erb⸗ und Eigen⸗ thum erhalten, um ihnen den alljaͤhrlichen Reinertrag von 89 Pfund Roggenwerth zu ſichern. Die Bauerſchaft iſt demnach verpflichtet, an die kleine Gemeine fuͤr das Stoppelwei⸗ derecht auf 83 Stuͤck Großoieh an Ackerland abzutreten:— 23 Morgen und 93 Quadratruthen.


