mit letztern ihrem Kuhvieh gemeinſchaftlich zu weiden, oder nach hieſigem Sprachgebrauch mit vorzutreiben.
Es ſind in dieſem Dorfe 14 Bauerhoͤfe und Wirthe, welche zuſammen, laut Vermeſſungs⸗ Regiſter, 2400 Magdeb. Morgen Ackerland beſitzen. Die Felder der Bauern liegen noch alle vermengt in einer Gemeinſchaft, und zwar in einzelnen, ſehr ſchmalen, aber ſehr langen Feld⸗ ſtuͤcken, indem die Ackerflaͤche eines einzelnen Bauers, von circa 175 Morgen, in 30 bis 48 einzelnen durch einander liegenden, ſchmalen Ackerſtuͤcken beſteht, wobei viel Acker auf Wege
und Graͤnzen nicht nur verloren geht, ſondern auch eine gute Beackerung der Felder ſehr er⸗
ſchwert. Dieſes iſt der Hauptbewegungsgrund, daß die Bauerſchaft auf eine Auseinanderſetzung antraͤgt, und dabei auch zugleich alle uͤbrigen Servituten, welche nachtheilig auf gute Cultur wirken, abzuloͤſen wuͤnſcht. 3 Bewirthſchaftungsart der Felder.
Die ſaͤmmtliche Ackerflaͤche der Bauern wird ſeit undenklichen Zeiten in einer ſtrengen
Dreifelder⸗Wirthſchaft bewirthſchaftet, wo den einzelnen Bauern nicht mehr als 8 Scheffel alt Breslauer Maaß im Brachfeld anzubauen erlaubt iſt, der uͤbrige Theil des Brachfeldes verbleibt unangebaut, den Sommer hindurch zur gemeinſchaftlichen Weidenutzung, und zwar ein Theil fuͤr die Zugochſen und das Schaafvieh der Bauern, und der andere Theil fuͤr ſaͤmmt⸗ liches Kuh⸗- und junge Rindvieh der Bauern und kleinen Gemeine. Flaͤcheninhalt der Brachweide. 1 Die Flaͤche, welche den 14 Bauern im Brachfeld alljaͤhrlich anzubauen erlaubt iſt, betraͤgt 112 Morgen, und die Ochſen⸗ und Schaafweide der Bauern, nach Ausmeſſung der Flaͤche, welche alljaͤhrlich durch Hegefurchen begraͤnzt wird, 358 Morgen. Da nun das ganze Brachfeld 800 Morgen enthaͤlt, ſo verbleibt nach Abzug obiger 470 Morgen zur Weidebe⸗ nutzung fuͤr ſammtliches Kuhvieh der kleinen und großen Gemeine: 330 Morgen.
Ausmittelung der Viebzahl, durch welche die Weide zemeinſchafttich de nutzt wird, und Zeitraum der Weidenutzung.
Auf dieſer Brachweide werden von Georgi⸗Tag bis Ende Juni jeden Jahres, laut ſpe⸗
cieller Nachweiſung, 83 Stuͤck Kuͤhe von der kleinen Gemeine, und 140 Stuͤck Kuͤhe von der Bauerſchaft, incl. des jungen Viehes, wo 3 Jaͤhrlings⸗Kaͤlber oder 2 zweijaͤhrige Kaͤlber fuͤr eine Kuh berechnet, geweidet. Die zu berechnende Stuͤckzahl betraͤgt demnach zuſammen:
223 Stuͤck Kuͤhe oder Großvieh.


