Teil eines Werkes 
2. Abtheilung (1854) Beilagen
Entstehung
Seite
7
Einzelbild herunterladen

7

Umgegend günſtig oder ungünſtig. So kann z. B. in einem ſumpfigen Terrain ſchon ein flacher Sandhügel als relativ guter Baugrund bezeichnet werden, der auf einem feſten Granitgebiet geradezu als un⸗ günſtig anzuſehen wäre. Die Ausfüllung dieſer Spalte in der Ta⸗ belle iſt daher auch ſtets nur ſo relativ zu verſtehen. Wo die ganze Gegend guten Baugrund darbietet, wie in den meiſten Gegenden, wo feſtes Geſtein bis zur Oberfläche reicht, da läßt ſich oft nicht eine beſondere Stelle als vorzugsweiſe durch guten Baugrund begünſtigt hervorheben. Die Stadt hätte rückſichtlich des Baugrundes ebenſo gut an einer andern Stelle entſtehen können. Wo dagegen zwei Ge⸗ ſteine aneinander grenzen, deren Feſtigkeit ungleich iſt, da iſt häufig ſchon eine Auswahl in dieſer Rückſicht erkennbar, noch deutlicher wird das, wenn ein feſteres Geſtein kleine inſulare Gebiete in einem minder feſten bildet. Von ſelbſt verſteht es ſich, daß die Ungunſt des Baugrundes, wie manche andere ungünſtig wirkende Umſtände, durch Kunſt oft überwunden werden kann, wenn andere Bedingungen überwiegend für eine beſtimmte Stelle des Anbaues ſprechen, wie z. B. in dem Falle von Venedig.

Auch eine negative Urſache iſt zuweilen erkennbar: die Orte ſind manchmal vorzugsweiſe auf minder fruchtbarem Boden erbaut, indem der fruchtbarere zur Feld⸗ und Gartencultur aufgeſpart wurde.

Nutzbare Geſteine werden der Umgegend eines Ortes ſelten vollſtändig fehlen, findet man keine Steine zum Bauen, ſo iſt doch wenigſtens Thon, Lehm oder Erde zu, wenn auch ſchlechten, Ziegeln vorhanden, oder Sand zu Mörtel oder zum Scheuern und Streuen; genug, es ſind geradezu nur ſeltene Ausnahmen, in welchen der Boden einem Orte gar nichts zur unmittelbaren Benutzung darbietet. Solche beinahe nie fehlende nutzbare Lagerſtätten ſind aber in der Tabelle nicht berückſichtigt, vielmehr habe ich die Spalte nur dann ausgefüllt, wenn irgend ein Mineralproduct der nächſten Umgegend des Ortes, entweder unmittelbar oder mittelbar,(nach ſeiner Ver⸗ arbeitung) zum Handelsartikel wird. Dahin gehören z. B. Kohlen aller Art, Steinſalz, Erze aller Art, Dachſchiefer, Alaunſchiefer, Bauſteine, Töpferthon u. ſ. w.

Unter Geſteinsgrenzen iſt wie erwähnt durch eingedruckte Zahlen mit Potenzirungsſtrichen die Mannichfaltigkeit der Geſteins⸗ bildung in der nächſten Umgegend des Ortes auszudrücken verſucht worden. Wie die einzelnen Geſteine und Formationen auf den Anbau wirken, ergibt ſich aus der ſpäter folgenden Tabelle II, weshalb hier(in Tabelle 1) die Geſteine nicht genannt ſind. Die Art der Geſteinsbegren⸗ zung hat aber offenbar einigen Einfluß auf die allgemeine Configuration der Gegend(z. B. das mehr oder minder Romantiſche der Land⸗ ſchaft) und auf die beſondere Form des Bodens. Dieſe letztere iſt in der Tabelle durch die drei Rubriken beſondere Thalform,